ChaosBaby
Guten Tag, vor ein paar Tagen hatte ich ein Gespräch um meine Zukunft in unserem Kindergarten als Erzieherin. Als unsere Tochter vor 1 Jahr geboren wurde, habe ich direkt nach zwei Jahren Elternzeit eine Teilzeitstelle beantragt. Ich hätte meine Elternzeit noch um ein Jahr verlängert um mein Recht auf Teilzeit nutzen zu können. Im Gespräch teilte mir mein ABG nun mit, dass sie mir keine Teilzeitstelle anbieten können, nur eine Vollzeitstelle. Jetzt würde ich gerne bei meinem ABG meine Elternzeit um ein Jahr verlängern und in der Zeit bei einem anderen Kindergarten 30Std. arbeiten gehen. Darf mir mein ABG nun die Stelle woanders verweigern? Dürfen sie meine Bitte auf eine Teilzeitstelle abschlagen? ( Verein mit ca 16 Mitarbeitern) Sollte ich nun eine Stelle mit 30Std. woanders bekommen, schwanger werden, und wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, könnte mein neuer ABG mich innerhalb der Probezeit trotz Schwangerschaft kündigen/ entlassen? Oder ist man in dieser Sit. gesondert gesichert? Mit freundlichen Grüßen, ChaosBaby
Hallo, 1. Einen Anspruch auf verlängerung haben Sie nur, wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten 2. Ihr AG darf aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB
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