Muri
Sehr geehrte Frau Bader,
erst einmal Entschuldigung. Ich habe in meiner ersten Nachricht ihren Namen falsch geschrieben. Dankeschön an die Mama die mir schon geantwortet hat.
Mein Sohn wurde am 3.12.17 geboren. Ich habe 2 Elternzeit beantragt, weil mir unsere Verwaltungsfee auf der Arbeit dies geraten hat. Bin ihr sehr dankbar, da die Kitaplätze sehr gefragt sind.
Ich bin Krankenschwester und arbeite seit letztem Dezember wieder. Seit Februar bin ich wieder in Teilzeit auf meiner alten Arbeit zurück.
Ich habe ein Jahr das Basiselterngeld bezogen und mein Mann 2 Monate.
Wie ist das rechtlich gesehen. Ich arbeite 30 Stunden in der Woche und würde gerne noch einen kleinen Nebenjob ausüben. Auf der Eltergeldstelle hat man mir gesagt das wäre kein Problem da ich ja keinen Cent mehr bekomme und steuerlich alles zahle.
Liebe Frau Bader ich danke Ihnen für die kommenden Antwort.
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
Zweite Frage:
Wenn ich in der jetzigen Elternzeit schwanger werden sollte und bekommen zum Beispiel im nächsten Jahr mein Kind....
Habe 13 9der 15 Monate gearbeitet. Klar ist mein Elterngeld weniger da ich ja nur Teilzeit in der Elternzeit gearbeitet habe, aber erhalte ich dann wieder 65 Prozent vom Nettoeinkommen.
Falls ich einen Nebenjob noch ausüben darf wird das auch mit abgerechnet beim Elterngeld.
Es ist ein sehr kompliziertes Thema. Ich hoffe man versteht meine Fragen.
Mein Mann hätte gerne noch ein zweites Kind. Ich möchte aber bis nach der Elternzeit warten wieder schwanger zu werden. Mein Mann meint das ich trotzdem Elterngeld erhalte auch wenn ich schon in diesem Jahr schwanger werden sollte. Die Schwangerschaft dauert ja 40 Monate.
Liebe Grüße und Dankeschön
Hallo, 1. Wenn der AG zustimmt können Sie bei einem anderen AG zusätzlich arbeiten, dürfen aber nicht über 30 Std kommen. 2. Jeder verdienst wird angerechnet Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du schon 30 h in der woche arbeitsest während der ez darfst du nicht mehr arbeiten. dein ez würde sofort enden. und eine schwangerschaft dauert doch nicht 40 monate..was meinst du genau?
Muri
40 Wochen. SCHREIBFEHLER
Mitglied inaktiv
Elterngeld bekommst du auf jeden Fall. Es zählen alle Monate vor Geburt. Und zur Arbeitszeit wie gesagt 30 h/Woche maximal... Und die 30 h hast du ja schon erreicht mit dem Hauptjob.
Muri
Ich Danke Ihnen ganz lieb für die Antwort.
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