Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten im Gesundheitswesen

Frage: Arbeiten im Gesundheitswesen

Tinka8511

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Logopädin in einer Praxis und in einem Krankenhaus auf der Intensivstation (Stroke Unit). Aktuell bin ich in der 6.SSW, habe allerdings erst nächste Woche den Termin bei meiner Frauenärztin. Bei meiner letzten Schwangerschaft hatte ich bereits ein BV, da ich nicht immun gegen Zytomegalie war. Jetzt kommt ja auch noch die Situation mit Corona dazu. Wie verhalte ich mich nun? Muss ich weiter arbeiten gehen, da die Schwangerschaft ja so gesehen noch nicht vom Arzt bestätigt wurde oder habe ich die Möglichkeit zu Hause zu bleiben? Ich gehe wirklich sehr gerne arbeiten, da ich meinen Beruf liebe, aber es geht mir hier vor allem um den Schutz meines ungeborenen Kindes. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen den Arbeitgeber informieren und der muss dann eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Das auch schon vor der offiziellen Bestätigung vom Frauenarzt. Der Arbeitgeber soll dann prüfen, ob er Sie umsetzen kann, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Das hat sich 2018 geändert. Liebe Grüße NB


cube

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Solange der AG nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kann er auch kein mögliches BV prüfen bzw. Veränderungen bzgl. deines Arbeitsplatzes/Einsatzbereiches. Solange du dem AG deine Schwangerschaft nicht mitteilst, musst du also arbeiten gehen. Oder Urlaub nehmen?


Tinka8511

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Hallo Cube, danke für deine Antwort. Meine Arbeitgeber wissen von der Schwangerschaft. Ich habe nur irgendwie das Gefühl, dass die da auch nicht wirklich Bescheid wissen. Es geht mir auch noch nicht einmal unbedingt um ein BV. Bloß da es in meinem Fall auch keine wirkliche Möglichkeit/Alternative gibt wie ich irgendwo anders eingesetzt werden kann, frage ich mich halt einfach, welche Rechte ich da jetzt habe.


cube

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Es ist aber dennoch Pflicht des AG´s, sich damit auseinander zu setzen und eine Entscheidung bzgl. des Arbeitsplatzes zu treffen. Ich würde proaktiv selber mal bei der Gewebeaufsicht anrufen und mich informieren. Und eigentlich muss genau das dein AG machen, wenn er nicht so genau weiß, was er tun soll. Müsste er dich irgendwie schützen und dafür umsetzen, hat aber keinen entsprechenden Platz, muss der AG eben ein BV aussprechen. Der FA ist ja nicht für deinen Arbeitsplatz zuständig und der AG kann/darf das nicht auf den Arzt abwälzen.


Mitglied inaktiv

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Wenn deine AG wissen, dass du schwanger bist, müssen sie die Gefährdungsbeurteilungen machen. Wenn Hilfe benötigt wird, wendet euch bitte an die Gewerbeaufsicht/Mutterschutzbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Back Office Tätigkeiten (z.B. im Krankenhaus) sind in Corona Zeiten möglich und wünschenswert.


Mitglied inaktiv

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Deine Rechte: Urlaub beantragen, oder die Gewerbeaufsicht telefonisch kontaktieren.


Meyla

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Ich bin mir nicht sicher, ob er hier Pflichten hat bei einer nicht bestätigten Schwangerschaft..... er benötigt ja nun auch irgendwas handfestes. Blöd gesagt kann sonst jede Frau sagen, sie ist schwanger. Ich hatte es beim ersten Mal auch meinem AG erzählt, bevor ich das Attest hatte. Er hatte mir dad ganz schlüssig erklärt und mich gebeten, mich krank schreiben zu lassen, bis ich eine Bestätigung in den Händen hatte. Vorher durfte er mich auch nicht freistellen weil es keinen schriftlichen Beleg für die Schwangerschaft gab. Mit der Bescheinigung ging dann auch alles ganz entspannt seinen Weg. Ich musste ebenfalls wegen fehlendem CMV Titer und fehlender Möglichkeit der Verletzung ins BV.


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