Tessi86
Hallo, ich habe vor meiner Elternzeit (die noch bis Ende 2020 geht) in Vollzeit in der ambulanten Jugendhilfe gearbeitet. Auch danach möchte ich in Vollzeit wieder einsteigen. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass in diesem Bereich aktuell keine Stelle mehr verfügbar ist und ich somit in einer stationären Wohngruppe arbeiten muss. In dieser gibt es nur 25 Stunden Dienste (13Uhr bis zum nächsten Tag 14 Uhr Ich habe mitgeteilt, dass das für mich nicht möglich sein wird, da mein Mann ebenfalls in Schicht arbeitet und die Betreuung unseres Kindes insbesondere am Abend und in der Nacht nicht gewährleistet ist. Dennoch sei da nichts zu machen. Die Einrichtung ist eigentlich gross genug und hat mehrere Arbeitsbereiche. Meine Frage: 1. Habe ich möglichkeiten dagegen vorzugehen? bzw. wie sieht es da rechtlich aus? 2. habe ich nach meiner Elternzeit das Recht in Vollzeit zu arbeiten oder müsste ich mich ggf. mit teilzeit zufrieden geben? Vielen dank
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag dazu steht. Liebe Grüße NB
Tessi86
Anmerkung: in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich flexibel und an verschiedenen einsatzorten eingesetzt werden kann. aber kann man wirklich von jemandem der vorher ambulant zu den üblichen Arbeitszeiten gearbeitet hat erwarten, dass er mit einem kleinen Kind und ohne Betreuungsmöglichkeiten für die Abende und Nächte 25 Stunden Dienste übernimmt?
mellomania
es kommst drauf an, was für ARBEITSZEITEN angegeben sind. nicht nur der ort ist entscheidend. bei mir war es imm er zwischen 6 und 20 uhr.
Tessi86
Da ich mal im 25 Stunden Dienst ausgeholfen habe, ist meinem Vertrag eine zusatzvereinbarung zugefügt worden vor ein paar Jahren, damit das möglich ist. aber kann mir das jetzt echt zum Verhängnis werden, so dass ich von meiner regulären Arbeitzeit zu solchen Arbeitszeiten verdonnert werde?
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