Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit im Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe folgende Frage: Ich befinde mich seit September 2000 im Erziehungsurlaub, habe 3 Jahre beantragt. Nun möchte ich für meinen alten AG wieder eine Aushilfstätigkeit annehmen. Mein AG hat mir eine Änderung zum Arbeitsvertrag angeboten, d.h. Tätigkeit max. 19h/Monat mit Verdienst 630 DM für die Dauer des Erziehungsurlaubs. Danach soll der alte Arbeitsvertrag wieder inkrafttreten. Dadurch habe ich weiterhin Anspruch auf mein 13. Gehalt basierend auf der Vollzeitbeschäftigung. Nachteil: Ich muß jeden Monat Lohnsteuer, Kirchensteuer und sämtliche Sozialabgaben leisten. So kann ich natürlich auch keine Freistellung beim Finanzamt beantragen. Nun habe ich nach einem extra Vertrag über reine Aushilfstätigkeit während des Erziehungsurlaubs gefragt und mein AG sagte, dann wäre mein alter Arbeitsvertrag hinfällig und man müßte nach dem Erziehungsurlaub neu verhandeln, falls ich wieder voll einsteigen wollte. Meine Fragen: 1. ist die Version, die der AG anbietet, günstiger für mich? 2. darf der Arbeitsvertrag überhaupt geändert werden? 3. Ist er wirklich hinfällig, wenn ich eine reine Aushilfstätigkeit annehme? Vielen Dank Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Steffi, ich sehe den Unterschied nicht ganz. Fakt ist doch, dass Ihr alter Vertrag nach dem EU wieder aufleben soll. Welchen Namen das Kind bis dahin hat (zeitl. befristeter Änderungsvertrag od. neuer befristeter Vertrag) ist völlig unerheblich. Wichtig ist, dass eine Befristung bis zum Ende des EU vorgesehen ist. Wenn Sie einen 630 er ausüben, dürfen in der Woche nur "weniger als 15 Std regelmäßig " gearbeitet werden. Sie selber bekommen dann diesen Betrag ausgezahlt und müssen einen Freistellungsantrag stellen, der AG muss pauschal versteueren. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ganz abschließend kann ich Dir nicht antworten, aber zwei Sachen habe ich: AFAIK darfst Du bei einer geringfügigen Beschäftigung max. 14,95 Std./Woche arbeiten (ist das richtig Frau Bader?) für 19 Std./Wo. finde ich 630,- aber reichlich wenig! Und eines ist ganz sicher nicht korrekt: Du kannst bei denem Alten AG sehr wohl während des EU einen (Zusatz-)Arbeitsvertrag abschließen, der Deinen ursprünglichen Arbeitsvertrag in keiner Weise berührt. Darauf solltest Du auch achten, daß in diesem Vetrag nix steht wie "dieser Vertrag ersetzt den am xx.xx.xxxx geschlossenen Vetrag " o. ä.! Désirée


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