Annecik
Hallo Frau Bader, ich bin gerade dabei den Brief für meinen Arbeitgeber bezüglich der Eltenrzeit und habe folgende Fragen: 1. Wird die Elternzeit ab Geburt des Kindes beantragt? Also ab Geburtsdatum des Kindes 24 Monate (ich möchte gerne 24 Monate einreichen!)? 2. Wie verhält es sich dann mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld in der Zeit der Übeschneidung 8 Wochen nach Entbindung? 3. Muß ich in dem Anschreiben auch schon mitteilen, dass ich evtl. schon früher wieder anfangen werde zu arbeiten (das habe ich mündlich so mit meinem AG schon besprochen)? 4. Ich würde wenn wieder gerne in Teilzeit anfangen. Muss ich das auch angeben und wenn ja auch die genaue Anzahl der Wochenstunden, die ich arbeiten möchte? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Ja, ab Geburt 2. Das MG wird auf das EG angerechnet (da bekommen Sie idR nichts 3. In TZ? Können, müssen aber nicht - dann kann er besser planen 4. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also erstmal vorweg: Du beantragst keine Elternzeit, sondern Du in formierst mit dem Schreiben nur Deinen AG dass Du Elternzeit nimmst. Im 1. Schritt musst Du Dich für die ersten 2 Lebensjahre Deines Kindes festlegen. Nimmst Du jetzt nur 1 Jahr Elternzeit, kannst Du diese zwar auch noch verlängern, aber nur wenn der AG zustimmt. Wenn Du direkt 2 Jahre Elternzeit nimmst, dann kannst Du das dritte Jahr anhängen ohne das es einer Zustimmung des AG bedarf. Elternzeit kann man übrigens auch Taggenau nehmen, im Gegensatz zu Elterngeld, welches man nur für Lebensmonate nehmen kann. Während Du Mutterschaftsgeld beziehst, beziehst Du Elterngeld, jedoch wird dieses um den Betrag des Mutterschaftsgeldes gekürzt. Faktisch bedeutet dies das die meisten Frauen in der Zeit wo sie Mutterschaftsgeld bezihen kein Elterngeld ausbezahlt bekommen (jedoch die 2 Monate wegfallen!). Du solltest Deinem Arbeitgeber den TZ Wunsch so früh wie möglich mitteilen, verpflichtet dazu bist Du aber nicht. Wenn Du mit Deinem AG bereits darüber gesprochen hast, würde ich das, was ihr besprochen habt, mit aufnehmen a la 'Wie bereits vorab persönlich besprochen werde ich ab dem xx.xx.xxxx TZ mit xx Wochenstunden in der Elternzeit arbeiten'. Die Wochenstunden musst Du auch nicht angeben, aber wenn Dein AG Dir das Schreiben und den Inhalt bestätigt hat, dann kann er auch nicht mehr zurück und z.B. mehr Stunden verlangen, oder sagen es gehen aber nur x Stunden. Letzlich ist dies aber Deine Entscheidung, und ich denke es kommt auf das Verhältnis zum AG an. LG Sabine
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