Preuß2016
Hallo Fr. Bader, ich benötige dringend Hilfe bezüglich des Antrags auf Elterngeld. Ich habe im August 2016 mein erstes Kind bekommen und habe im Bemessungszeitraum Vollzeit gearbeitet. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt die im Aug. 2019 endet. Ich habe Elterngeld Plus bis einschließlich Juni 2018 bezogen. Im Oktober 2017 habe ich ein Kleingewerbe als Tupperberaterin angemeldet, welches ich am 31.10.2018 wieder abgemeldet habe. Nun erwarte ich mein 2. Kind, der voraussichtliche ET ist der 24.12.2018. Meine bestehende Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutz beendet. Nun zu meiner Frage. Der Gewinn lag immer unter 200€ pro Monat, wie wird das für das Elterngeld angerechnet bzw was wird zur Berechnung meines Elterngelds alles angerechnet ( auch das Elterngeld vom 1.Kind) ? Vielem Dank Preuß
Hallo, es zählt der letzte abgeschlossene Kalenderzeitraum vor der Geburt - also, wenn das Kind 2018 kommt, 2017. Da können Sie aber wegen dem Bezug von EG und MG ausklammern bis zu 2015. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes (also immer 01.01. bis 31.12. des Jahres). Hier also theoretisch das Jahr 2017. Da hast du aber Elterngeld bekommen, darfst also (wenn du magst) auf 2016 zurückgreifen. Hier hast du auch Elterngeld bekommen, darfst also (wenn du magst) auf 2015 zurückgreifen. Du hast also kurz gesagt die Wahl zwischen 2015, 2016 oder 2017. Such dir einfach das raus, in dem du am meisten verdient hast. Alles natürlich vorausgesetzt, dass auf deinem Steuerbescheid 2017 oder 2018 auch tatsächlich Einkünfte aus Gewerbe/Selbstständigkeit ausgewiesen werden.
Preuß2016
Verstehe ich das jetzt richtig Dojii, ich könnte jetzt Anhand meiner Gehaltsabrechnungen von Jan-Dez 2015 das gleiche Elterngeld bekommen wie beim ersten Kind? Das Kleingewerbe bestand nur von Oktober 17-Oktober 18. Dies hab ich bei der Steuererklärung 17 natürlich auch mit angegeben. In diesem Jahr habe ich aber einen Verlust damit erziehlt.
Dojii
Solange der Verlust auf dem Steuerbescheid 2017 auftaucht (oder dort eine 0 steht), kannst du bis 2015 zurück wenn du magst. Immer vorausgesetzt, das Kind kommt tatsächlich noch 2018 und nicht erst im Januar 2019.
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