Yalenya
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist 8 Wochen alt und ich beabsichtige, in Kürze den Antrag auf Elterngeld zu stellen. Mein Mann hat nach der Geburt Urlaub genommen und will erst später (voraussichtlich im Mai und August) seine 2 Partnermonate nehmen. Wann muss er dann spätestens den Antrag stellen? Trotzdem im 3-Monats-Zeitraum nach der Geburt oder reicht es aus, den Anspruch erstmal nur anzumelden? Und was ist, wenn er sich - was den Bezugszeitraum angeht - noch nicht sicher ist? Sollte er dann erstmal keinen Antrag stellen?
Hallo, man kann den "Plan" ja der EG-Stelle mitteilen und dann mit Frist 7 Wo beim AG anzeigen Liebe Grüße NB
Lunika
haben genauso das gleiche Problem Antrag liegt hier, einzutragen sind Elternteil 1 und 2 habe heute Morgen mit der Elterngeldstelle Telefoniert und dort gesagt bekommen, dass beide den Antrag ausfüllen müssen, die Bescheinigung der Elternzeit vom Arbeitgeber allerdings nachgereicht werden kann. blöd nur das ich selbst noch nicht weiß wann ich als Vater die 2 Monate nehme da Geburt am 31.1 war ( Problem des Urlaubabzugs)
luvi
Hallo, soweit ich mich erinnere, kann man unterschiedliche Varianten im Antrag wählen. Man legt sich gleich auf eine bestimmte Zeit fest ODER man gibt an, dass man zwar Elterngeld beantragt, aber den Zeitraum später festlegt. Elterngeld kann bis zu 3 Monate nachträglich beantragt werden. Uns wurde gesagt, dass das auch beim Mann so gilt. Liebe Grüße Luvi
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