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Guten Morgen Frau Bader, ich habe gestern Bescheid bekommen, das ich nach der Probezeit nicht übernommen werde.. Gekündigt wurde ich zum 1.7. Jetzt meine Frage.. wie sieht es mit einem anteiligen Weinachtsgeld aus.. steht mir von dieser Seite etwas zu? außerdem würde ich gerne Wissen, ob ich die Möglichkeit habe, mir noch verhandene Überstunden irgendwie auszahlen zu lassen. Durch meinen anteiligen Urlaub für das halbe Jahr, muß ich nur noch einen Tag arbeiten, und habe alle anderen Tage sin zum 1.7. mit Urlaub abgedeckt.. DAnke und Gruß sumse
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r-u-b
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Bist Du schwanger ? Dann ist die Kündigung in der Probezeit unwirksam soweit ich weiss.
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was heißt R-U-B ?!? Rund Ums Baby?!? Danke
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nein nicht schwanger..
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Dann hast Du auch keinen Kündigungsschutz. RUB, weil es hier eigentlich nur um Fragen gehen soll, die mit dem Kind zu tun haben, wie es in den Hinweisen auch steht. Elterngeld, Arbeiten nach Elternzeit, Mutterschutz, sowas eben...... Weihnachtsgeld habe ich keine Ahnung von, kam ich nie in den Genuss so einen Vertrag zu haben, wo es sowas gab. Überstunden müsste im Vertrag geregelt sein, schau da mal genau nach.
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