Mitglied inaktiv
Hallo, von Anfang des Jahres bis April zur Geburt meines Kindes war ich wegen eines Beschäftigngsverbotes zu Hause. Nach der Geburt wurde ganz normal Mutterschaftsgeld gezahlt, danach bekam ich noch meinen nicht in Anspruch genommenen Urlaub vom AG bezahlt. Nun meine Frage, habe ich Anspruch - zumindest dieses Jahr - auf (ein anteiliges) Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt? Und müßte mir der für dieses nicht in Anspruch genommene BAT noch vergütet werden? Danke für Eure Antworten. Gruß SUSL
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB
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Hallo, und zwar stellt sich bei mir die Frage ob ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Unser Sohn ist am 09.12.2017 zur Welt gekommen. Ab 05.11.2017-12.02.2018 war ich im Mutterschutz. Mitte September 2017 habe ich ein Beschäftigungsverblt von meinem Frauenarzt bekommen. Ich habe meine Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Bekomme ich jetz ...
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