Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Urlaub

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Hallo, hätte gern gewusst, wie viele Urlaubstage ich für das Jahr 2007 noch habe. Mein ET ist der 06.09.2007. Mutterschaftsurlaub wäre vom 26.07 bis 01.11.2007. Ich habe 25 Urlaubstage im Jahr. (Mein Urlaub ist bis jetzt für 10 Monate ausgerechnet worden). Habe jetzt allerdings gelesen dass ab 2007 ein neues Gesetz gibt, dass einem das komplette Jahresurlaub zusteht. Was ist nun richtig und wo kann ich da nachlesen. Habe im Bundeserziehungsgeldgesetz nichts gefunden. Im Voraus vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Daran hat sich auch im neuen BEEG nichts geändert. Liebe Grüsse, NB


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Das habe ich im August-Forum gefunden: "Das Gesetz besagt, endet das Arbeitsverhältnis im 2 Halbjahr eines Jahres, so steht einem der GESAMTE Jahresurlaub zu." Wie sieht es also bei mir aus? Also nur bis Ende des Mutterschutzes, also bis 01.11.(also für 10 Monate)? oder doch bis Ende des Jahres? War nicht krank oder so und gehe erstmal nach MU für 2 Jahre in EU. Verstehe gar nichts mehr.


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ein solches gesetz gibt es nicht. lg two_kids


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Schau ins Bundesurlaubsgesetz, da stehts drin. Gruß Arlett


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das hat mit schwangerschaft, mutterschutz und co nichts zu tun. stell die frage an frau bader und wirst es sehen. lg two_kids


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, dass ist keine Beendigung. Du gehst dann in EU. Das bedeutet, dass du bis Ende Muschu dir denn Urlaubsanpruch ausrechnen kannst. Also wenn Muschu bis Dez geht, dann hast du einen vollen Anspruch. Bis Juni, dann nur halb usw. Da hat sich nix geändert. Gruß Annette


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