Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf Urlaub ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich Anspruch auf Urlaub ?

Festivella_

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Hallo Frau Bader, Ich habe vom 23.01.2020 bis zum 25.01.2021 Elternzeit. In meiner Bestätigung der Elternzeit steht drin das man Chef davon Gebrauch macht den Urlaub in der Elternzeit zu kürzen wenn es ein voller Monat ist. Meines Erachtens ist der Januar 2020 und der Januar 2021 kein voller Monat. Ich werde dort nicht mehr arbeiten und selber kündigen. Ich hatte bisher 29 Tage Urlaub bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Stehen mir nun die 2,4 Tage für Januar 2020 und Januar 2021 zu ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die beiden Monate sind beim Urlaub VOLL zu berücksichtigen. § 17 BEEG Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Januar 2020 steht dir sicher zu, ob Januar 2021 auch hoch kann ich dir leider nicht sagen, da du kündigen willst. Würdest du zum 31.Janzar kündigen, steht er dir sicher noch zu, wie das ist, wenn du zum EZ Ende kündigst, weiß ich nicht, da du nicht mehr arbeitest im Januar. Weißt du eigentlich, dass du auch im Mutterschutz noch Urlaubsanspruch erwirbst? Sollte dein Kind im Januar 2020 geboren sein, würdest du auch noch im Februar und März Urlaubsanspruch haben. LG luvi


Festivella_

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Hallo luvi! Danke für deine Nachricht. Mein Kind ist Ende November geboren. Für den Mutterschutz bis 31.12.19 habe ich die Auszahlung der Urlaubstage bereits erhalten.


mellomania

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seltsam, du hast auszahlung für urlaubstage erhalten obwohl du nicht gekündigt hast bisher? das ist so eigentlich nicht möglich...der AG sollte den urlaub erst auzahlen ,wenn du gekündigt hast, mit der letzten abrechnung. aber im laufenden vertrag nicht.


Dojii

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Zum Thema Urlaubsauszahlung, unter der Hand kann man sich über alles einigen, ob es rechtssicher ist, ist wieder ein anderes Thema. ;)


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