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Ich habe erfahren, daß man Anspruch auf Urlaub während des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschaftsgesetz hat. Wann kann man diesen Urlaub nehmen, wenn der Mutterschutz am 28.12.2000 beginnt und im Anschluß des Mutterschutzes Erziehungsurlaub nimmt, z.b. für 1 Jahr. Kann man dann den erworbenen bzw. zustehenden Urlaub noch in diesem Jahr nehmen?
Liebe Anna, Sie können in jedem Jahr den jeweils entstandenen Urlaub nehmen, haben aber auch die Möglichkeit, ihn nach dem evtl. EU im Jahr der Beendigung des EUs oder im Folgejahr zu nehmen. N. Bader
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