Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Sozialhilfe oder sonstige finanzielle Unterstützung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Sozialhilfe oder sonstige finanzielle Unterstützung?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich (25J. ) bin jetzt in der 21. SSW und lebe noch bei meinen Eltern. Ich war bis vor ein paar Tagen als Kindermädchen bei einer Familie angestellt - allerdings bin ich nun für den Rest der SS wegen frühzeitiger Wehen arbeitsunfähig geschrieben worden. Mein Gehalt von DM 770,- netto bekomme ich ganz normal weitergezahlt. Der zukünftige Vater meines Kindes und ich haben uns getrennt; er will aber die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Vor meiner Schwangerschaft habe ich beim Sozialamt wegen Sozialhilfe angefragt - es wurde abgelehnt, weil meine Eltern für mich aufkommen müssten ( mein Vater würde zuviel verdienen). Nun habe ich gehört, dass sich das ändert, wenn ich schwanger bin. Stimmt es, dass das Gehalt meines Vaters nicht mehr geprüft wird? Und, können Sie mir vielleicht auch sagen, welche finanziellen Unterstützungen in meinem Fall noch möglich wären? Danke im Vorraus! Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katja, da bin ich überfragt. Ich würde mich an das entsprechende Amt wenden und mich dort erkundigen. Ob sich an den Voraussetzungen für Sozialhilfe etwas durch die SS ändert, kann ich nicht sagen. Sie bekommen aber möglicherweise vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Durch die Schwangerschaft ändert sich noch nichts, aber wenn dein Kind da ist bist du vom Elterneinkommen unabhängig sozialhilfeberechtigt. Aber das ist doch allgemein bekannt... das wundert mich jetzt schon, daß Frau Bader das nicht weiß... Lea


Mitglied inaktiv

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§91 Abs. 1 Satz 3 BSHG sagt aus, das die Eltern nicht unterhaltsverpflichtet sind, wenn die Hilfesuchende schwanger oder ein Kind unter 6 jahren betreut. Als wär es in Deinem Fall so, das Deine Eltern mit der Sache nichts zu tun hätten, und das Sozialamt eigentlich zahlen müßte. Ich würd einfach einen Antrag stellen-wenn Du kein größeren Einnahmen hast oder gar vermögend bist. Wenn der Antrag abgelehnt wird, geh in Widerspruch. Viel glück ANJA


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