Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Bibi8174

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Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente, habe ich jetzt kein Anspruch bei der Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld wegen meine Rente? Mit freundlichen Grüßen Frau B.W


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie eine EU-Rente beziehen, erhaöten Sie kein MG, da diese ja weiter läuft. In Frage kommt nur www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Natürlich bekommst du kein Mutterschaftsgeld, denn das ist eine Ersatzleistung und bei dir ist ja nichts zu ersetzen, da die EU-Rente ungekürzt weiterläuft.


Bibi8174

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Na ja bei mir fällt ja jetzt mein Gehalt von der Arbeit weg. Da hier Frage ich ja ob ich gar kein Anspruch darauf habe? Ja die Rente bleibt, aber halt nicht mein Lohn.


MamaausM

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Und warum steht das nicht im anfangspost. Entscheidend ist ob du Sozialabgaben bezahlst


Felica

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Wie kannst du bei voller Erwerbsminderungsrente noch einen sozialversicherungspflichtigen Job haben? Den für Mutterschaftsgeld von der KK musst du ja selbst krankenversichert sein, mit Anspruch auf Krankengeld. selbst versichert bist du evtl noch, aber Anspruch auf Krankengeld hast du nicht da du ja höchstens einen Minijob ausüben darfst. Sofern dieser nun wegfällt wegen Mutterschutz, ergibt sich darüber evtl ein Anspruch. Dann aber mit höchstens 2 € am Tag und der Differenz über den AG. Oder sofern nicht selbst versichert, nur als Einmalzahlung über das Muttergenesungswerk. Ob und was zutrifft müsstest du bei deiner KK erfragen. EU-Rente wird auf das EG angerechnet, also dran denken. Lediglich der Mindestsatz von 300 € nicht.


Bibi8174

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Ich arbeite sonst in eine behinderten Werkstatt und die Zahlen wohl in der kk ein und von der Rente geht auch für die kk ab. Also bin ich krankenversicht. Ich bekomme auch nicht so viel in der Werkstatt an Lohn nicht, aber es fehlt hat jetzt bei 200 Euro in der Haushalt Kasse. Es hat mir auch keiner gesagt das ich kein Anspruch habe auf Mutterschaftsgeld wegen meine Rente, wo bleibt da die gleich berichtung.


roza_soza

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Also wenn es stimmt, dass du die 300 Euro Elterngeld bekommst, ist das ja sowieso mehr als das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld. Damit stehst du letztlich sogar viel besser da, als wenn du arbeiten würdest.


KielSprotte

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Du machst sowohl einen Denk- als auch einen Rechenfehler: dein AG zahlt an die Minijob-Zentrale Beiträge - du nicht. Und wer keine Versicherung abschließt (durch Beitragszahlungen) kann auch keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Die auf die Rente gezahlten Beiträge haben ja nichts mit dem Verdienst zu tun. Außerdem bekommst du ab Geburt 300,-- Euro EG - bei allen anderen Frauen werden in den ersten Monaten EG mit Muschu-Geld verrechnet und anschließend gibt es dann rd. 65% vom bisherigen Einkommen. Du bekommst scheinbar 200,-- Euro Minijob-Lohn und hast anschließend 300,-- Euro EG - also rd. 30% mehr als vorher. Und wo genau wirst du jetzt ungerecht behandelt??


Bibi8174

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Ich finde es unrecht Wahl es keiner vorher sagt das man nur von 600 Euro Rente dann aus kommen soll bis man das Kind hat. Es würde immer gesagt das ich nicht weniger bekomme wie vor, das stimmt ja dann wohl nicht.


roza_soza

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Naja, sehr viele stellen sich schlechter, wenn sie ein Kind bekommen und das Elterngeld nur 65% des Einkommens sind. Da "verliert man" schnell mehrere tausend Euro. Dir fehlten 1,5 Monate lang die 200 Euro, also 300 Euro insgesamt. Dafür bekomst du dann ein Jahr lang jeden Monat 300 statt 200 Euro, machst also einen "Gewinn" von 1200-300=900 Euro im Zeitraum 1. Tag Mutterschutz bis 1. Geburtstag. Damit bist du eine der wenigen, die mehr Geld hat. Ansonsten könntest du auch auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und weiter arbeiten, oder nicht?


Suomi

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Sorry aber über sowas informiert man sich doch auch vor der Schwangerschaft und bevor man ein Kind bekommt. Mit Elterngeld steht man doch meistens schlechter da als vorher. Ich hatte vor meiner Schwangerschaft ein Vollzeitgehalt und bekomme jetzt mit Elterngeld deutlich weniger als vorher, aber ich wusste es auch vorher schon.


KielSprotte

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Nochmal: wir reden hier von 300,-- Euro in einem Zeitraum von 6 Wochen, danach bist du -als absolute Ausnahme gegenüber allen anderen Müttern- besser gestellt als vorher. Und von 600,-- Euro wirst du kaum leben müssen, schließlich gibt es ja auch noch deinen Partnter / den Kindsvater, der sicherlich auch irgendeine Art von Einkommen haben wird und spätestens wenn man ein gemeinsames Kind bekommt, sollte das "mein" und "dein" ja wohl Geschichte sein. Also dein "Unrecht" kann ich nun wirklich nicht erkennen. Dann könnte ich ja auch behaupten, dass es Unrecht ist, dass ich jetzt 300,-- Euro Mindestsatz bekomme (also genau soviel wie du bekommen wirst) obwohl ich vor Kind 1 sehr deutlich über den 1800,-- Maximum an EG verdient habe - mir "fehlen" also jeden Monat mehrere Tausend Euro - aber das wußte ich doch bevor ich in kurzen Abständen 3 Kinder bekommen habe, da kann (und will) mich jetzt doch nicht drüber beschweren! Und ich habe im Gegensatz zu dir Beiträge gezahlt - und das nicht zu knapp. Also überlege mal, ob das nicht jammern auf sehr hohem Niveau ist, was du hier betreibst.


MamaausM

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Habe folgendes gefunden: ..... Rz. 39 Zu dem Personenkreis, der bei Beginn der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit Mitglied der Krankenkasse sein muss, um Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können, zählen insbesondere ..... Frauen, die als Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8) und zugleich Mitglied einer Krankenkasse sind, .... Zufinden in https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgb-v-sgbv-24i-mutterschaftsgeld-2132-anspruchsberechtigter-personenkreis-der-nicht-arbeitnehmerinnen_idesk_PI42323_HI7863560.html. Das ist entscheidend


Bibi8174

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Was heißt der Artikel genau und wo kann man das nach lesen und was bedeutet das es? Ja mein Arbeit ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung.


Bibi8174

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Was heißt der Artikel genau und wo kann man das nach lesen und was bedeutet das es? Ja mein Arbeit ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung.


MamaausM

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Wenn du selber krankenversichert bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Warst du schon bei der Krankenkasse? Hast du einen Betreuer? Der könnte auch helfen


Felica

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Noch einmal, frage bei der KK nach ob dir über diese und dem AG Mutterschaftsgeld zusteht oder die Einmalzahlung. Schrieb ich aber bereits.


Bibi8174

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Ich habe ein Betreuerin aber die meint das ich kein Anspruch hatte. Ich habe noch mal bei der Krankenkasse angerufen und werde jetzt erst mal die Unterlagen einreichen, da mit die prüfen können ob es mir zu steht oder nicht. Ja wahr selber Krankenversicht.


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