Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

nicole888

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Hallo Frau Bader! Ich habe nach Beendigung meiner ersten Elternzeit (2Jahre) wieder angefangen in Teilzeit (15 Stunden in der Woche, 2 Jahre lang) zu arbeiten. Ich würden nun gerne nach Beendigung der zweiten Elternzeit (3 Jahre) wieder 15 Stunden in der Woche arbeiten. Der Arbeitgeber möchte nun aber, dass ich mindestens 20 Stunden in der Woche arbeite. Habe ich Anpruch darauf, weiterhin 15 Stunden in der Woche zu arbeiten? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr AG keine betriebl. Gründe nennen kann, stehen Ihnen 15 Std zu. Wenn der Tz-vertrag noch gilt (und nicht auf die erste EZ befristet war) sowieso. Liebe Grüße NB


peekaboo

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nicole888

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Im original Arbeitsvertrag stehen 40 Stunden. Habe aber nach Beendigung der ersten Elternzeit einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag bekommen, in dem steht, dass meine Arbeitszeit ab sofort 15 Wochenstunden beträgt.


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