Guten Morgen Frau Bader, unsere Tocher "lebt" seit Geburt im Januar mit körperlichen und geistigen Behinderungen auf Intensivstationen. Bei Klinikaufenthalten wird perse von "vorübergehend" gesprochen, was keine Auswirkung auf Elternzeit/Elterngeld hat. Jetzt überlegen wir, anstatt mit Unterstützung eines 24h-Pflegedienstes, sie in einem geeigneten Pflegeheim (Eingliederungshilfe) unterzubringen. Einer von uns Eltern würde gern, wie bisher in der Klinik, täglich besuchen fahren. Haben wir in diesem Fall weiterhin die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen oder "müssen" wir wieder Arbeiten gehen? Vielen Dank im Voraus
von Papppa am 17.07.2015, 07:31