Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe - nach Rückkehr aus dem 3jährigen ErzUrl - doch lediglich Anspruch, entsprechend den Abmachungen in meinem Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Meine frühere Position war eine Führungsposition. Folgende Situation: Meine Stelle ist besetzt worden. D.h, mein Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter festangestellt. Soweit ich weiß, gibt es für mich keinen gleichwertigen Posten mehr. Frage: Welchen Arbeitsplatz kann/darf ich dann erwarten (Sachbearbeiter, Buchhalter) und muss ich mit einer Änderungskündigung rechnen? Danke für Ihre Info. Christine
Hallo, grds. haben Sie ANspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Je nach Vertrag. WEnn der AG das nicht erfüllen kann, hat er ein Problem. Je nach Größe des Betriebes ist eine Änderungskü. möglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, könnten Sie mir das mit der Anzahl der Arbeitsplätze noch näher erläutern (das Unternehmen hat ca. 40 MA). Danke.
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Hallo Frau Bader, die Frage, ob ein anspruch auf einen alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit besteht, haben Sie mir bereits mit ja beantwortet. Würden Sie mir evtl. die gesetzliche Quelle hierzu nennen, auf die ich ggf. zurückgreifen kann, da ich bereits öfters gehört habe, dass der Anspruch beim Minijob nicht gegeben ist. Vielen Dank ...
Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Teilzeitbeschäftigt (50% unbefristet). Als ich mit meiner Tochter schwanger war (damals war ich Vollzeit beschäftigt) wollte ich auch, dass man mir meinen Arbeitsplatz zu 50 % 1 Jahr freihalten möge, dies wurde aber gleich abgelehnt. Meine Stelle wurde ausgeschrieben und mit einer Kollegin neu ...
Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr im März.2012 einen Sohn bekommen und bin danach für 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Jetzt habe ich im März.13 wieder angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit (40 Std) gearbeitet und jetzt arbeite ich nur 20 Std die Woche. Ich habe nur eine "Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag" unter ...
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Hallo! Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind. Bin jetzt wieder schwanger. Die erste Elternzeit habe ich nun so gekündigt, dass ich nahtlos in Mutterschutz gehen kann und dann nach dem Mutterschutz wieder bis zum zweiten Lebensjahr des zweiten Kindes in Elternzeit bin. Nun habe ich erzählt bekommen dass m ...
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