Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf ALG 1 nach Elternzeit

Frage: Anspruch auf ALG 1 nach Elternzeit

Josi2393

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Hallo Frau Bader, Folgende Situation: ich habe Elternzeit/Elterngeld für 1 Jahr beantragt. Arbeite als Krankenschwester und kann danach nicht mehr in den Schichtdienst zurück. Wir haben zwar eine super Krippe gefunden mit Zeiten von 06:30-17Uhr, das deckt aber natürlich die Spätschicht/Nachtschicht nicht ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir nur Frühdienste erteilt. Sollte ich nun zum Ablauf der Elternzeit kündigen, wird mir trotzdem eine Sperrfrist verhängt? Und wenn ich eine Sperrfrist von 12 Wochen bekomme, erhalte ich danach trotzdem den vollen Anspruch für 9 Monate? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sich, auch ohne zu kündigen, teil-arbeitslos melden und bekommen dann eben für 30/ 32 Std anteilig ArbGeld1. Wenn Sie das nicht wollen und VZ-arbeiten wollen, müssen Sie kündigen. Das ist möglich ohne Sperre (gibt ja einen Grund). Liebe Grüße NB


Pamo

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Wie wäre es, wenn du die Elternzeit verlängerst und Teilzeit in EZ in Tagesschichten arbeitest? Oder du spezialierst dich auf Nachtschichten und schläfst, während das Kind in der Kita ist. Betreut der Kindsvater gar nicht?


Josi2393

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Der Krippenplatz ist ab dem 01.09. plus Eingewöhnung und meine Elternzeit läuft zum 01.07. aus. Mein Kind wäre also dann nicht betreut und einen früheren Platz gibt es leider nicht. Früher arbeiten scheidet also aus, eher unbezahlt die Elternzeit verlängern. Das wäre mir allerdings auch maximal 3 Monate möglich, da wir ein Haus abbezahlen. Ich suche natürlich schon nach Alternativen Jobs, jedoch ist es als Krankenschwester schwierig einen Vormittags-Job zu finden. Die Adoptivmama arbeitet von 06:30-17Uhr im Handwerk und kann leider auch die Stunden nicht kürzen, sodass auch hier keine Alternative besteht leider... nachtschichten fallen somit auch raus, da die Krippe um 06:30Uhr öffnet, meine Schicht um 06:30Uhr beendet wäre und meine Frau um 06:30Uhr auf der Arbeit sein müsste. Leider alles etwas schwierig.


misses-cat

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Es gibt als Krankenschwester zig Möglichkeiten Jedes größere Krankenhaus hat mittlerweile sogenannte pools wo man die Stationen unterstützt da ist auch ein anfangen ab zb 8 Uhr morgens drin, oder es gibt Krankenhäuser die solche Leute fest auf Stationen einplanen und man sagen kann von wann bis wann man arbeitet einzige Bedingung der Krankenhäuser wenigstens 3 Stunden am Stück. Dann kann man i der ambulanten Pflege sogenannte muttitouren machen usw usw einfach mal schauen was die Häuser bei euch anbieten corona hat den pflegenotstand nur verschärft


misses-cat

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Alg1 setzt voraus das du dein kind betreut hast


Mitglied inaktiv

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In der Sperrzeit musst du auch das Kind fremdbetreut haben. Außerdem zahlt die ARGE dann auch keine kv


Ani123

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Erstmal würde ich die EZ um 2 Jahre verlängern. Der AG muss dem zustimmen, weil der erste Antrag unter 2 Jahre war. Nehmen wir an, der AG stimmt zu. Im gleichen Schreiben würde ich mit reinschreiben, dass TZ in EZ für X Stunden (bis zu 30 Wochenstunden möglich) ab dem 1.10.2021 gewünscht wird. "Aufgrund der Kitazeiten, welche von 6:30 Uhr bis 17 Uhr sind, und ich einen Fahrweg von X Minuten habe kann ich nur in der Zeit von X Uhr bis X Uhr arbeiten. Ich bitte darum, dass zu berücksichtigen." So könnte es geschrieben werden. Es wäre ehrlich und sie würden mit offenen Karten spielen. Sie haben nichts zu verlieren, denn wenn er TZ in EZ ablehnt bleiben sie weiterhin in EZ. Und wer weiß, vielleicht stimmt er auch zu? Ohne es erwähnt zu haben kann er ihnen nichts anbieten. Wenn er ihnen keine Arbeit zu ihren Wunschzeiten anbieten kann sind sie weiterhin in EZ. Sie können dann TZ in EZ bei einem anderen AG tätig werden. Dafür brauchen sie die Zustimmung ihres AGs, wobei dieser nichts dagegen haben sollte, weil er keine Stelle für sie hat. Mit Ablauf der EZ könnten sie z. B. beim neuen AG bleiben und beim jetzigen AG kündigen oder sie gehen zurück zu ihrem jetzigen AG. Wer weiß schon, was in den Jahren passiert. Sie können auch während der EZ kündigen und z. B. fest den AG wechseln. Möglichkeiten zum arbeiten gibt es mehrere. Ich kenne Krankenschwestern, welche täglich von 8-14 Uhr arbeiten. Andere arbeiten in Arztpraxen. Pflegedienst könnte auch eine Möglichkeit sein. Lehnt der AG die Verlängerung der EZ ab dann bleibt ihnen nur zum 1.07. wieder arbeiten zu gehen. Da das nicht geht müssen sie kündigen, was eine Sperre bedeutet. Ob sie nach Ablauf der Sperre die Möglichkeit auf die 9 Monate ALG1 haben oder ob die Sperrzeit das kürzt weiß ich nicht. Ich denke, es gibt mögliche Wege die probiert werden sollten ehe sie die letzte Variante, Kündigung, wählen.


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