Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf ALG 1 nach drei Jahren Elternzeit?

Frage: Anspruch auf ALG 1 nach drei Jahren Elternzeit?

Mina1904

Beitrag melden

Hall Frau Baden, ich bin nun drei Jahre in Elternzeit und muss aufgrund der Versetzung meines Mannes mein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen. Ich weiß schon, dass ich aufgrund der Kündigung keine Sperrzeit bekommen werde, weil in unserem Fall die Familienzusammenführung greift. Ich habe nun aber gehört, dass mit dem dritten Geburtstag meiner Tochter mein ALG1- Anspruch erlischt. Meine Elternzeit geht aber bis einen Tag vor ihrem dritten Geburtstag. Ihr dritter Geburtstag wäre dann also mein erster arbeitsloser Tag und mein erster Bezugstag vom ALG 1. Meine Sorge ist, dass ich durch eine Kündigung zum 18.04.2015 (einen Tag vor dem Geburtstag meiner Tochter und letzter Tag der Elternzeit) mein Anspruch auf das ALG1 erlischt und ich ohne Geld dastehe. Aus dem Grund habe ich folgende Überlegung (ich gehe gerne auf Nummer sicher): Da ich generell ab dem 01.04. 2015 betreuungstechnisch schon arbeiten gehen könnte, überlege ich mein Arbeitsverhältnis einfach zum 31.03.2015 kündigen und die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sodass ich ab dem 01.04.2015 arbeitslos bin und das ALG1 beziehen kann. Ist das möglich oder darf ich mein Arbeitsverhältnis ausschließlich zum Ablauf der Elternzeit kündigen? Meinem Arbeitgeber wäre eine frühere Kündigung sehr recht. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Viele Grüße Mina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, können Sie machen, wenn das Kind betreut ist - Sie bkeommen aber natürlicha uch nachd em 3. Geb. ArbGeld I Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bekomme in der Regel immer Ende des Jahres eine Jahressonderzahlung. Letztens Jahr habe ich in dieser Zeit mein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Habe ich überhaupt Anspruch darauf? Wenn ja wie hoch fällt dieses aus in einer Geringfügigen Beschäftigung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß

Hallo und vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Folgender Fall: Kind hat bald den 3. Geburtstag und das betreffende Elternteil hat bisher im Leben des Kindes -noch keinen Tag Elternzeit genommen und -keinen Tag Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gearbeitet. Wenn in zwei Jahren, im 5. Lebensjahr, noch Anspruch auf Teilzeit in Elternze ...

Hallo, ich habe bei Bekanntgabe der Elternzeit (Kind geb. 3.2022) meine Elternzeit bis Sep.24 mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich bei der Mitteilung der Elternzeit angekündigt, dass ich ab Oktober 23, wieder Teilzeit in Elternzeit kommen werde. Die Stunden kann ich aber erst bekannt geben, sobald ich den Betreuungsplatz habe. Vorher hatte ich Teilze ...

Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufheb ...

Ich habe das Basiselterngeld gewählt und dies endet nun im August. Ich beginne aber erst ab Oktober wieder zu arbeiten, da meine Tochter erst Ende August in die Eingewöhnung der Krippe kann. Da mein Mann eher durchschnittlich verdient, brauchen wir das Geld und es machte keinen Sinn das Elterngeld zu splitten. Kann ich irgendwelche Gelder beantra ...

Liebe Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet. Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den l ...

Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mic ...

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme ...

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...