Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben vor kurzem geheiratet und müssen deshalb die Steuerklassen wechseln. nun haben wir die Möglichkeit in 4/4 oder 3/5 zu wechseln. Wenn wir letzteres vornehmen lassen, dann bekomme ich Netto 300Euro weniger als bisher. Dies würde sich ja dann auch bei einem späteren Elterngeld bemerkbar machen. Hier nun meine Frage: Wird das Elterngeld nach dem letzten Nettolohn berechnet oder wird da ein bestimmter Zeitraum (die letzten 6 oder 12 Monat betrachtet? Und wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos wäre, wovon wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet, vom vorherigen Gehalt, oder vom zuletzt bezogenen Elterngeld? Und meine zweite Frage wäre: Wieviele Monate Elterngeld kann man maximal bekommen? Stimmt es, dass es grundsätzlich nur 10 Monate Elterngeld gibt und zwei weitere Monate, wenn diese dann der Partner in Anspruch nimmt? Vielen lieben Dank für die Antwort(en)! Viele Grüße, brita.
Hallo, es wird der Durchschnitt der letzten 12 Mo. genommen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Man hat Anspruch auf 12 bzw 14 (wennd er Partner 2 Monate nimmt) Monate Elterngeld. Da aber das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird. Erhält man erst Elterngeld nach dem Mutterschutz. Daher kommt man meistens 10 bzw. 12 (wieder nur wenn der Partner 2Monate nimmt) Monate. Für das Elterngeld wird der Durchschitt aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt ermittelt und davon bekommst du dann die 67%.
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