Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Andere Stelle während Schwangerschaft

Frage: Andere Stelle während Schwangerschaft

Ulli123

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Liebe Frau Bäder, Ich bin Beamtin und erhalte meine Bezüge entsprechend monatlich im Voraus. Nun bin ich in der 17. Ssw. Vor der Schwangerschaft habe ich auf einer Stelle gearbeitet, die auch Nacht-, Feiertags-, und Wochenenddienste (Dienst zu ungünstigen Zeiten = DUZ) mit den entsprechenden Zulagen beinhaltete. Seit ich die Schwangerschaft in der 11. ssw bekannt gemacht habe, wurde ich auf eine Bürostelle versetzt, da ihre Beschäftigung auf meiner alten Stelle aus diversen Gründen nicht möglich ist. Seit dem habe ich die zwei Monate Bezüge erhalten, allerdings zwar mit der Wechselschichtzulage, aber ohne DUZ Zulagen. Also etwa 250 € weniger, als ich sonst verdient habe. Der Betrag war jeden Monat anders, da ich ja immer unterschiedlich viele DUZ-Schichten gemacht habe. Erst in den letzten Wochen vor Bekanntgabe der Schwangerschaft gab es einen festen Schichtplan. Ist es nicht so, dass mein Dienstherr einen Durchschnitt aus den letzten drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft bilden und mir diesen zahlen muss? Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der in dieser Zeit geleisteten oder bezahlten DUZ Schichten? Viele Grüße Ulli


mellomania

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doch, du musst dein altes gehalt weiter bekommen. so wie du schreibst.


KielSprotte

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Die Zulagen sind dann aber nicht mehr steuerfrei, dadurch entsteht dann eine Netto-Differenz, dafür zählen sie dann aber mit in die Elterngeldberechnung rein.


Ulli123

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Tun sie das? Da habe ich auch schon drüber nachgedacht, ob das dann so ist. Ich habe jetzt mal etwas herumtelefoniert und der für mich zuständige "Personaler", der die Ausgleichszahlung auch entsprechend einleiten müsste, sagte, er habe "nochmal nachgelsen" (weiß es also anscheinend selbst nicht) und ich würde diesen Durchschnitt nur dann bekommen, wenn ich aufgrund eines ärztlichen BV gar nicht mehr arbeiten würde. Da ich aber auf einer anderen Stelle noch arbeite, würde ich keine Ausgleichszahlung bekommen. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich kann doch nicht schlechter gestellt werden, weil ich noch arbeite und mir kein BV geben lasse. Und das wäre so der Fall. Die Wechselschichtzulage soll jetzt auch wegfallen. Da bekäme ich ja dann noch weniger.


Ulli123

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Danke für eure Antworten schon mal


Felica

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Da hat der gute Mann nicht richtig gelesen. Da dir aufgrund der Schwangerschaft kein Nachteil entstehen darf, und du ja umgesetz wurdest wegen der Schwangerschaft um ein BV zu umgehen, müssen dir natürlich die Zuschläge usw gezahlt werden. Eigentlich sollten Personaler so was wissen. Du wirst ja wohl kaum die erste Schwangere in dem Betrieb sein. Mir sträuben sich da immer die Zehnnagel wenn die welche es wissen sollten, dann nicht mal das entsprechende Fachwissen mitbringen und Laien ihnen das Recht erklären müssen.


mellomania

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zumal man sich ein BV nicht geben lassen kann. das ist entweder so oder nicht. das entscheidet entweder der arzt oder betrieb. aber nie die schwangere selber. der AG hat an sich alles richtig gemacht, dich umzusetzen. aber das gehalt muss das gleiche sein, bis dass du die zuschläge versteuern musst jetzt.


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