Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

alter Urlaubsanspruch aus 1. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: alter Urlaubsanspruch aus 1. Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, da ich zwischen aktueller Elternzeit vom 1. Kind bis 14.03. und Mutterschutz vom 2. Kind ab 05.04. etwa 3 Wochen Arbeitszeit überbrücken möchte, interessiert mich nun, für welchen Zeitraum mir noch Resturlaub zusteht. In meiner 1. Schwangerschaft war ich ab dem 29.11.04 krank geschrieben bis Beginn Mutterschutz am 13.02.05. Die Geburt war am 14.03.05 + 8 Wochen Mutterschutz, wären gesamt Mutterschutz bis zum 09.05.05. Ich habe direkt im Anschluss 3 Jahre Elternzeit genommen. Steht mir noch Resturlaub aus 2004 und Urlaub bis 09.05.05 (anteilig für 05) trotz der langen Krankmeldung zu? Oder muss ich eine andere Rechnung zugrunde legen? Vielen Dank schonmal. Herzliche Grüße Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihnen steht bis zuim Ende der Mutterschutzfrist der 1. SS Urlaub zu, auch für Zeiten der Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bis zum Eintritt in den Mutterschutz . Ich habe Ende Sept. 2013 ET und 24 Urlaubstage im Jahr . 5 davon habe ich ende Januar genommen , sonst noch keine . Mein Arbeitgeber meinte , ich solle die mir anzurechnenden 10 Tage vor Beginn des Mutterschutzes nehmen. Das heißt ,ich soll jetzt praktisch bis end ...

Nachdem am 04.04.12 bei mir festgestellt wurde, dass ich in der 7. Woche schwanger bin, wurde mir auf Grund meines Berufes vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für die restliche Schwangerschaft ausgesprochen. Nach der Mutterschutzfrist bin ich für 1 Jahr in Elternzeit, welche noch bis zum 26.11.13 geht. Wie verhält sich das mit meinem Urlaubsan ...

Hallo Frau Bader, derzeit bin ich in Elternzeit von meinem 1. Kind (beantragt 05.01.2014 bis 04.01.2016) und habe noch 8 Tage Resturlaub, den ich im Anschluß nehmen wollte. Jetzt bin ich wieder schwanger (ET 29.03.2015) und plane die Elternzeit von Kind 1 mit Beginn des MuSchu von Kind 2 (13.02.2015) zu beenden. Was passiert in diesem Falle mit me ...

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich bin aber wieder schwanger (ET 9.6.15, Beginn Muschu 28.4.15) . Seit Januar arbeite ich Teilzeit (3 Tage die Woche). Ich werde die Elternzeit zum 27.4.15 beenden.(Damit ich das volle Mutterschaftsgeld erhalte) Aktuell stehen mir laut meiner Berechnung 15 Tage Jahresurlaub zu. Ic ...

Sehr geehrte Frau Bader, wie ist es,wenn eine Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft ein paar Monate arbeitet,dann jedoch aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben wird und nicht mehr arbeiten kann. Der Arbeitgeber lässt den befristeten Vertrag dann aufgrund der Schwangerschaft auslaufen(gleiches wäre auch geschehen,wenn die MA bis E ...

Hallo Frau Bader und alle anderen, vor ein paar Tagen habe ich hier gelesen, dass genehmigter aber noch nicht genommener Urlaub während eines BV verfällt.... - ist das auch bei Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft so? Seit 3 Wochen bin ich AU geschrieben, in diese Zeit sind zwei Urlaubstage gefallen bzw es fallen noch weitere in de ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 07.07.2018 in Elternzeit. Ab dem 16.11.2017 werde ich für 3 Tage/Woche (insges. 15 Wochenstunden, 18 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 19.02.2018 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft. Vor der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich a ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage wie viel Urlaub steht mir zu wenn mein Mutterschutz bis zum 19.05.2019 geht? Ich habe 31 Tage Urlaub im Jahr. Wie wird der Mai gerechnet ? Oder habe ich da gar keinen Anspruch weil es kein voller Monat ist ? Vielen Lieben Dank im Voraus. LG

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch. Wenn man durch Arbeitsverbot und Mutterschutz Urlaub erworben hat oder Alttage aus einer 5 Tage Woche wie wird der Urlaub dann genommen wenn man mit einer 3 Tage Woche wieder zurück kehrt. Also wird der Urlaub z.b. 20 Tage durch 5 Tage die Woche oder 3 Tage geteilt?

Hallo Frau Bader, wie verhält sich der Urlaubsanspruch eines jeweiligen Jahres, in dem man schwanger ist? Erhält man seinen Jahresurlaub/Anspruch der Urlaubstage bis zum Antreten des Mutterschutzes oder zählt der Urlaubsanspruch auch während des Mutterschutzes (6 Wochen vorher / 8 Wochen nachher). Danach würde ja dann direkt die Elternzeit begi ...