Fiery
Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich haben das geteilte Sorgerecht für unseren Säugling. Ich möchte mich zum Wohl des Kindes trennen da mein Freund, wie ich jetzt rausbekommen habe, mich weiterhin was den Konsum von Cannabis betrifft belügt. Selbst seine Freunde schleppen uns das Zeug ins Haus was ich nur mitbekommen habe weil ich früher nach Hause gekommen bin. Zählt dadurch das Gesetz zum Wohl des Kindes durch Gefährdung durch Dritte? Habe ich eine Chance auf das alleinige Sorgerecht? Ich möchte nicht das mein Kind in so einem Umfeld aufwächst. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Das gemeinsame Sorgerecht spielt nur eine Rolle, wenn Sie sich trennen wollen und die Zustimmung Ihres Freundes zum Auszug mit dem Kind benötigen. Er wird, Cannabis hin oder her, ein Umgangsrecht haben, wenn er gesundheitlich ganz schlecht drauf ist, nur betreut. Liebe Grüße NB
la-floe
Nein, keine Chance. Das SR wäre auch nicht dein Problem, dass Recht auf Umgang hat er ja trotzdem. Und durch dern bloßen Konsum von Cannabis ohne Kindeswohlgefährdung wird der Umgang nicht eingeschränkt. D,h. auch wenn du dich trennst wird es regelmäßig Umgang geben zwischen Vater und Kind. Ohne dich. Cannabiskonsum alleine stellt keine Kindeswohlgefährdung dar. floe
Mitglied inaktiv
schließe mich la-floe an. keine Chance.
Mitglied inaktiv
Gibt es da keine Chance auf Umgang unter Aufsicht? Keine Chance aufs alleinige SR und ABR - ein Drogenabhängiger ist ja nicht immer voll einsatzbereit... :-/
la-floe
@Hubbeldubbel: Der Mann KIFFT!!!! Dadurch ist er NICHT DROGENABHÄNGIG!! Ich hab in meinen 20ern auch gekifft, mein Ältester tut es auch ab und an. Ich bin Akademikerin und NICHT DROGENABHÄNGIG. Mein Sohn arbeitet als Pfleger in einer Behindettenwohnwohngruppe und ist es ebenso wenig. floe
Mitglied inaktiv
und selbst wenn er anerkannt drogenabhängig wäre, müsste er dem kind nachweislich schaden/geschadet haben, damit ihm irgendwas entzogen würde. gibt ja auch mutter/kind entgiftungsstationen, denen müsste dann ja allen das sorgerecht entzogen werden. auch einsitzende straftäter haben ein umgangsrecht.
Babymami
Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber bei uns gilt alleiniges Sorgerecht wenn die Eltern nicht verheiatet sind. Es sei denn sie sind dafür extra vor Gericht gegangen um das eintragen zu lassen. Dann muss man wieder vor Gericht.
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