Mutti32
Hallo Frau Bader, mein Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren 6 jährigen Sohn. Er nutzt das Sorgerecht nicht zum Kindswohl - sondern nur um mich zu schikanieren und provozieren. Egal was ich mit ihm abklären will - es gibt nur Kontra - Beschimpfungen unter die tiefste Gürtellinie. Auch seine neue Freundin hetzt mit gegen mich. Ich bin psychisch am Ende. Wir sind seit über 2 Jahren getrennt, er zahlt keinen Unterhalt, weil er angeblich kein Einkommen hat. Bzw. sagt er knallhart - er wird nie offziell über 900 Euro verdienen damit er kein Unterhalt zahlen muss. Seine neue Freundin findet die Einstellung auch noch gut- schließlich sagt sie - bekomme ich ja Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und damit muss ich eben auskommen. Ich gehe Vollzeit arbeiten - fahre täglich je einfache Strecke 80 km und 1 h mit dem Auto um zur Arbeit zu kommen. Ich bin die ganze Woch eüber mit meinem Sohn alleine - d.h. ich muss auch die Kitaöffnungszeiten von 6-17 Uhr allein abdecken. Für meine Sohn bedeutet das 5.30 Uhr aufstehen - 6 Uhr das erste Kind in der Kita und 17 Uhr das letzte Kind in der Kita. Jetzt habe ich einen Umzug angestrebt, damit ich näher an meinem Arbeitsort wohne, die vielen Kosten nicht mehr die für Spirt etc. draufgehen u mein Sohn nicht mehr diese Belastung mit zeitig aufstehen und so hat. Nun hatte ich den Kindsvater angefragt bzgl. seiner Zustimmung Umzug - Antwort war: "Nein bekommst du nicht - klag es dir doch ein - mich kostet es eh nichts" Ich bin einfach am Ende. Ich habe soviel sms als Beweis - wie er immer mit mir umgeht, mich beleidgt und alles sabbotiert. Würde sowas ausreichen um gerichtlich gegen ihn vorzugehen und evlt. Sorgerecht allein zu beantragen??? LG Mutti32
Hallo, mal ganz unjuristisch formuliert: wer viel fragt Gericht viel Antwort. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nettes Exemplar. Zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht solltest Du beantragen. Dann steht einem Umzug nichts mehr im Weg. Und Dich darauf einstellen das Kind dann zum Umgang zu bringen und zu holen. Aber das fährst Du ja nun täglich und sollte alle 2 Wochen dann kein Problem sein denke ich. Würde da nicht lange fackeln. Vielleicht auch komplett das alleinige beantragen und ggf. dann "nur" mit dem ABR rausgehen. Im besten Fall bekommst Du alles.
Mutti32
wieso muss ich dafür sorgen das mein Kind dann weiter zu seinem Vater kommt? Heisst es nicht das der der das Umgangsrecht ausführt auch dafür sorgen muss das er das Kind holt und wieder bringt?
Sternenschnuppe
Ja. Aber wenn Du die Entfernung schaffst dann solltest Du Dir Lösungen überlegen wie er weiterhin den Umgang wahrnehmen kann. Denn so wie Du es schilderst wird er genau da sonst das Kind leiden lassen. "Papa kann Dich leider nicht abholen weil er soviel Geld an die Mama zahlen muss und Mama jetzt so weit weg gezogen ist " Trau ich ihm anhand Deiner Zeilen zu. Und ein Umgangswochenende wären dann 320km. 620 im Monat. Muss schon finanziert werden. Die Kosten hat er nun nicht.
Mutti32
Aber was für vieles Geld zahlt er denn an mich?? Er zahlt keinen Cent Unterhalt - nichts.
Sternenschnuppe
Das weisst Du. Dennoch erzählen solch Väter den Kindern das. Versteh mich nicht falsch, ich befürworte Euren Umzug sehr und finde Deinen Ex unter aller Sau. Aber die Umgangskosten erhöhen sich nun einmal weil Du die Entfernung schaffst. Das ist Fakt. Und da solltest Du ihm entgegenkommen. Denn Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun.
Mutti32
Guten morgen Frau Bader, ich verstehe Ihre Antwort ehrlich gesagt nicht. Es heisst doch immer man kann nicht einfach ohne Zustimmung des KV mit dem Kind umziehen? LG
Julisa
Frau Bader meint damit, schweige und zieh einfach um, wenn du einmal umgezogen bist wird kein gericht der Welt von dir verlangen wieder zurück zu ziehen. Du solltest das Thema also nicht mehr erwähnen, auch deinem Sohn gegenüber nicht und einfach umziehen. Ich habe auch so ein Exemplar von Ex, ich hab ihn damals zum JA bestellt und und die Einwilligung dort bekommen, weil die Dame ihn nach seinem anfänglichen "nein" darauf hinwies, dass er nuna ber shcon begründen müsse warum er meitn dass es dem Kindswohl schade und er sich darüber im Klaren sein muss dass die Kinder dann zu ihm kommen könnten, weil er mir den Umzug nicht verbieten kann. Mein Ex hat 0 Interesse an seinen Kids und die Aussicht sich um die Kinder kümmern zu müssen Tag täglich hat ihn ganz schnell dazu gebracht mir die Zustimmung zu geben. Alles Gute und weiterhin starke Nerven.
Sternenschnuppe
Genau das meint Frau Bader. Nicht fragen, machen. Eigentlich bin ich da sehr skeptisch bei, aber bei den Aussagen von Deinem Ex würde ich mich auch mal auf sein Niveau begeben. Soll er doch klagen wenn er was dagegen hat und dem Richter begründen warum das schädlich für das Kind ist. Vor allem weil es dann viel weniger fremdbetreut wird. Aber nocheinmal : Du schaffst die Entfernung, mache Angebote dass Du ihm entgegen kommst.
Mutti32
Hallo, so einfach sehe ich das leider nicht - denn Fr. bader hatte auch schonmal geschrieben: siehe unten: Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB - und wenn ich dann vielleicht eine vorn Bug geschossen kriege - im Sinne Kindesentführung - was dann?? Bei meinem "Glück" bisher verklagt der Typ mich und hat noch nen guten Richter... LG
Sternenschnuppe
Gut, bist Du nicht der Typ für, was ich gut finde. Dann bleibt ja nur der Weg das ABR zu beantragen. Oder eben nicht umziehen. Für eins musst Du Dich enscheiden.
Mutti32
Nein tut mir leid, dafür bin ich wahrlich nicht der Typ. Auch wenn mein Ex mir schon mehr als genug Arschtritte verpasst hat - möchte ich nicht gleiches mit gleichem vergelten. Ich werde aber umziehen, die vielen Kosten lassen gar nichts anderes zu. Ich habe mir für morgen einen Anwaltstermin besorgt. Dann werde ich weitersehen. LG
Mutti32
Hallo @all, so ich war nun gestern bei meinem Anwalt. Alleiniges Sorgerecht ist nicht so einfach - dafür muss er wirklich seine Sorgerechtspflichten gravierend verletzen oder zbsp. die Schulanmeldung meines Kindes mutwillig sabotieren oder Arztbesuche boykottieren etc. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht brauche ich - da wir nicht verheiratet waren. Bei verheirateten geht das bei der Scheidung meistens automatisch auf die Mutter über - es sei denn es wird anders beantragt. Bei Nichtverheirateten hat jeder das ABR - also brauche ich das alleinige, sonst kann ich nicht umziehen. Schon bei der Abmeldung bei meinem Ordnungsamt würden die Mitarbeiter dort es nicht zulassen das ich meinen Sohn quasi von meinem jetzigen Wohnort abmelde u an einem neuen Wohnort anmelde. Also muss ich mir das ABR einklagen... Unterhaltstechnisch läuft jetzt grad die Kontopfändung. Bringt die nichts - wovon ich mal ausgehe - werden als nächstes die Großeltern ins Boot geholt. Also meine Eltern und auch die Eltern vom Kindsvater. Die müssen dann Ihr Einkommen u Vermögen offen legen und dann den Kindesunterhalt finanzieren. Das wusste ich gar nicht das das auch möglich ist. LG und schönen Tag
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