galinchen
Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 4 Monate alten Kind.Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner( dem Vater des Kindes) getrennt.Ich habe alleinige Sorgerecht, weil er mich schon in der Schwangerschaft beleidigt, beschimpft etc.hat und Jugendamt hat mir ganz streng abgeraten, ihm das Sorgerecht zu geben.Außerdem habe ich sehr oft erlebt, wie er seinen Sohn (14 J)beschimpft, manipuliert, droht ihm und der Junge weinte oft und steht immer unter psychischem Druck.Mein Ex ist ein Psychologe. Er möchte jetzr gemeinsames Sorgerecht beantragen. Meine Frage ist kann man ihm dies verweigern? Und im Gericht psychologischen Gutachter anfordern( wie gesagt, ich vermute der Vater ist psychisch krank). In welchen Situationen kann man mit der Ablehnung des Antrags auf gemeinsames Sorgerecht rechnen? Wie lange wird so ein Antrag im der Regel bearbeitet? Vielen Dank
Hallo, die von Ihnen genannten Argumente sprechen nicht gegen eine gemeinsame elterliche Sorge. Er hat nch dem BVerfG einen Anspruch darauf. Liebe Grüße NB
mellomania
deine vermutungen tuen nix zur sache. natürlich hat er anspruch aufs sorgerecht. und wird es auch bekommen. denn er ist der vater. ob er erkrankt ist oder nicht, hat mit dem sorgerecht gar nix zu tun. nur wenn nachweislich kindswohlgefährdung vorliegt, kann ihm das sorgerecht dann aberkannt oder nicht zugesprochen werden. aber da muss schon viel passieren. und beantragen kann er das natürlich. das kind hat auch anspruch auf den vater und umgang. über nacht noch nicht, da du noch stillst wie du oben schreibst (daher geht es ja gar nicht) aber im interesse des kindes solltet ihr eine lösung finden.
Mamamaike
Hallo, ist es für Dich eine Option wegzuziehen? Mit alleinigen Sorgerecht darfst Du das, wenn ihr das gemeinsame habt, ist es quasi unmöglich. Ja, Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile, aber in manchen Fällen ist es vielleicht besser, wenn mehr Strecke zwischen Kind und Elternteil ist. Viele Grüße
mamavonbaby
Bleib dabei, Ich kenne 2 Fälle, wo der Vater versucht hat das Sorgerecht einzuklagen und es aber NICHT bekommen hat. Die genaue Begründung des Gerichtes kenne ich aber nicht.
luvi
Hallo, Und wenn du planst, umzuziehen, dann mach das, bevor er das Gemeinsame Sorgerecht beantragt. Wenn du jetzt schon Schwierigkeiten befürchtest, könnte das später ein Problem werden. LG luvi
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