Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinige Sorgerecht beantragen da der vater psychisch krank ist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinige Sorgerecht beantragen da der vater psychisch krank ist?

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe eine 3 jährige Tochter. Und ihr Vater ist an paranoidische Schizophrenie erkrankt. Ich habe davon erfahren als unsere Tochter 3 Monate alt war da hab ich das erste mal mit bekommen wie er eine pyschose hatte. Seine Mutter hat mir damals erzählt das er seid 2012 6 mal in der pyschatrie eingewiesen wurde. Er hat auch mehrmals zwangseinweisung bekommen. Wir sind seid Juli 2018 getrennt und der ist seid dem wieder 3 mal in die pyschatrie eingewiesen worden. Hat uns seit der trennung 3 mal besucht jeweils für eine Woche (da er mehrere Kilometer von uns weg wohnt) Und beim letzen mal hat er in seine pyschose jemand verletzt. Und ich frage mich jetzt ob ich das alleinige sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kann und wie hoch meine Chancen sind das auch zu bekommen weil er hat auch keine Einsicht über seine krankheit setzt seine Medikamente immer wieder ab und fällt halbjährlich so zu sagen immer erneut in seine pyschosen und ich habe einfach Angst wenn er verlangt die kleine alleine zu sehen. Deswegen möchte ich gern das alleinige sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Und das wenn er seine Tochter sehen möchte dann jemand vom Jugendamt dabei ist ich weiß nur nich ob ich da überhaupt eine chance habe wenn ich das beantrage deswegen würde ich mich über eine antwort freuen lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, wie sich seine Erkrankung auf das Sorgerecht auswirken soll. Ist er in der Entscheidungsfreiheit eingeschränkt? Umgang kann, wenn Kindeswohlgefahr besteht, betreut stattfinden. Er ist dann nicht mit dem Kind alleine (aber Sie sind auch nicht dabei). Wenden Sie sich an das JA. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich habe noch vergessen zu erwähnen wie es sich die pyschose äußert. Beim ersten Mal wo ich davon erfahren habe das er an paranoidische Schizophrenie erkrankt ist nach der geburt von unserer Tochter hat sich seine pyschose mit Verfolgungswahn geäußert er hatte schreckliche Panik und hst geglaubt dss uns jeder umbringen wollte er hat das Haus nicht mehr verlassen und hst auch mich die kleine und meine mutter daran gehindert das haus zu verlassen. Und hatte selbstmord gedanken öfters geäußert und in der pyschatrie hat er versucht sich mit einem pullover zu er hängen. Beim zweiten Mal (halbes Jahr später nach der letzten Entlassung der pyschatrie) ist er wieder in eine pyschose gefallen weil er ständig die Medikamente abgesetzt hat da hat sich das so geäußert das er kaum ansprechbar war und hat Dinge gesehen die garnicht da waren und hat die Hand gegen mich erhoben weil er mich nich mehr erkannt hat hat mich aber nicht geschlagen weil ich sofort weg gegangen bin von ihm und hat wieder selbstmordgedanken geäußert Und er hat vergessen das er an dem Tag in 2 verschiene Krankenhäuser war und von dort aus in die pyschatrie gekommen ist. Und mir macht es halt jetzt noch mehr Angst da er jetzt (knapp ne Woche her) wieder in eine pyschose gefallen ist und jemand mit einem Messer verletzt hat und den Rettungsdienst auch angegriffen hat hab ich einfach noch mehr Angst und möchte deswegen mich erkundigen ob ich das alleinige sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kann weil er auch einfach keine Einsicht hat das er krank ist und keine Medikamente nehmen will und sich nicht helfen lassen will. Und dann kommt halt doch hinzu das er und die kleine sich kaum kennen die kleine war 1 jahr als wir uns getrennt haben und er hat uns 3 mal besucht seid dem und sonst muss ich ihn immer anrufen damit die kleine ihren papa wenigstens am telefon sehen kann. Ich möchte ihm nicht die kleine weg nehmen aber ich denke er kann sich nicht um ein kind kümmern mit seiner Krankheit die er überhaupt nicht einsehen will er kann sie ja weiterhin sehen aber dann wenn jemand vom Jugendamt oder so dabei ist aber das will er ja nicht da hab ich ja schon mit ihm gesprochen und er will nicht das jemand vom Jugendamt oder irgendein Betreuer dabei ist Lg


Mutti69

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Ich denke, die Erkrankung an sich, also die bloße Diagnose führt sicherlich nicht zu einem alleinigen Sorgerecht. Hier ist sicher der Krankheitsverlauf, die aktuelle Stabilität, die Krankheitseinsicht und auch die Prognose ausschlaggebend. Das würde mutmaßlich mittels eines fachpsychiatrischen Gutachtens geklärt werden müssen.


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