Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen an Sie und hoffe Sie können mir helfen. Ich hatte ein Gespräch beim Jugendamt, da ich einfach eine Außenstehende Person mit ins ,,Boot,, holen wollte um zwischen KV und mir zu ,,vermitteln,,. Es ging dabei um gesundheitliche Belangen meiner Kinder, größerer Sohn ADS uns eine Teilleistungsschwäche, beides sieht der Vater als völlig absurd und gelogen, der Arzt, sei nur ein Lügner und wolle Geld machen, zum Gespräch mit dem Arzt (der Arzt hat ihm ca. 10 mal angerufen, da dieses Gespräch wichtig ist) kam er nicht. Da wir allerdings das gemeinsame Sorgerecht und auch alle weiteren ,,Stücke,, die zum Sorgerecht gehören gemeinsam haben, bin ich immer auf seine Unterschrift angewiesen, was meistens in Diskussionen endet. Zum Jugendamt ist er damals (alter Sachbearbeiter) trotz Aufforderung nicht erschienen und diesesmal (neue Sachbearbeiterin) auch nicht. Des weiteren ging es um Ferienbetreuung, Anträge (Kindergarten, Kernzeit...) da der Vater nicht möchte, dass seine Kinder fremdbetreut werden, aber ich auch hier meistens seine Unterschriften brauche, er aber dann sagt, er würde Sie betreuen, was im Endeffekt aber nicht so ist. Als letztes ging es darum, dass mein neuer Partner und ich gerne Umziehen würden, der KV dies aber nicht möchte (wir wohnen derzeit in einem Ort wo die Familie ses KV lebt ). Das Jugendamt hat mir nun geraten, eine Gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Nun wollte ich Sie fragen, ob dies überhaupt etwas bringt ? Habe ich eine Chance, die alleinige gesundheitliche Fürsorge, ABS, sowie Schulische Belangen, Ferien Betreuung..zu erhalten ? Der Kindvater hat beide Kinder 14 tägig von Freitag bis Sonntag, Ferien hat er sie bis jetzt noch nie genommen. Vielen dank. Lg
von JungeMamix3 am 03.04.2018, 14:33