Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinige gesundheitliche Fürsorge, ABS ...(etwas lang)

Frage: Alleinige gesundheitliche Fürsorge, ABS ...(etwas lang)

JungeMamix3

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Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen an Sie und hoffe Sie können mir helfen. Ich hatte ein Gespräch beim Jugendamt, da ich einfach eine Außenstehende Person mit ins ,,Boot,, holen wollte um zwischen KV und mir zu ,,vermitteln,,. Es ging dabei um gesundheitliche Belangen meiner Kinder, größerer Sohn ADS uns eine Teilleistungsschwäche, beides sieht der Vater als völlig absurd und gelogen, der Arzt, sei nur ein Lügner und wolle Geld machen, zum Gespräch mit dem Arzt (der Arzt hat ihm ca. 10 mal angerufen, da dieses Gespräch wichtig ist) kam er nicht. Da wir allerdings das gemeinsame Sorgerecht und auch alle weiteren ,,Stücke,, die zum Sorgerecht gehören gemeinsam haben, bin ich immer auf seine Unterschrift angewiesen, was meistens in Diskussionen endet. Zum Jugendamt ist er damals (alter Sachbearbeiter) trotz Aufforderung nicht erschienen und diesesmal (neue Sachbearbeiterin) auch nicht. Des weiteren ging es um Ferienbetreuung, Anträge (Kindergarten, Kernzeit...) da der Vater nicht möchte, dass seine Kinder fremdbetreut werden, aber ich auch hier meistens seine Unterschriften brauche, er aber dann sagt, er würde Sie betreuen, was im Endeffekt aber nicht so ist. Als letztes ging es darum, dass mein neuer Partner und ich gerne Umziehen würden, der KV dies aber nicht möchte (wir wohnen derzeit in einem Ort wo die Familie ses KV lebt ). Das Jugendamt hat mir nun geraten, eine Gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Nun wollte ich Sie fragen, ob dies überhaupt etwas bringt ? Habe ich eine Chance, die alleinige gesundheitliche Fürsorge, ABS, sowie Schulische Belangen, Ferien Betreuung..zu erhalten ? Der Kindvater hat beide Kinder 14 tägig von Freitag bis Sonntag, Ferien hat er sie bis jetzt noch nie genommen. Vielen dank. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier muss man unterscheiden. Bezüglich der Gesundheitsfürsorge ist eine Vollmacht üblich. Die kann die Mitarbeiterin vom Jugendamt versuchen, für Sie zu erwirken. Bezüglich des Umzuges kommt es auf die Entfernung an. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, "so einfach" wird das alles nicht gehen, aber: Du kannst das trotzdem recht zügig einleiten: Geh zum Amtsgericht und erbitte die Unterschrift das Vaters zu ersetzen damit der Arzt die Behandlung des Kindes beginnen/fortsetzen kann. Dazu muss eine saubere Begründung, Stellungnahme des Arztes, Nachweis dass der Vater Zeit hatte einzuwilligen, etc. Das selbst für die Ferienbetreuung: Nachdem zu dem Vater eine angemessene Frist gesetzt hast, erbittest Du um Ersetzung seiner Unterschrift bei Gericht. mach das für jedes Kind einzeln! Irgendwann (und das recht bald) wird das dem Gericht zu bunt und Du hast gute Chancen auf das alleinige Sorgerecht, bzw. auf Teilbereiche. LG D


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