Mitglied inaktiv
also, ich suchte nun schon viel im internet aber irgendwie bin ich jetzt nur verwirrter. ich bin momentan alleinerziehend von einem 4jährigem.und ich bekomme alg2. ich bekomme allerdings noch einen zuschlag, wegen dem übergang von arbeitslosengeld zu alg2.bekomme ich deswegen vielleicht nicht den mehrbedarf für alleinerziehende? hab da was gelesen. oder gibt es den wiederrum nur wenn man schwanger ist? man bekommt ab der 13. woche ja mehrbedarf wegen der schwangerschaft. bekomme ich das alg2 auch nach der geburt?möchte ja erziehungsurlaub nehmen und stehe ja somit nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung. und das müsste ich doch bei alg2 oder? wenn nicht, was bekomme ich denn dann? wie siehts denn jetzt aus? muss ich mich trotz schwangerschaft genauso um arbeit bemühen? vielen dank für die antwort
Hallo, alles richtig, aber wenn das Kind da ist und Sie dem ARbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen gibt es Sozialhilfe, kein Arbgeld II Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wie das mit dem Mehrbedarf aussieht für Alleinerziehende - keine Ahnung. Aber ab der 13. Woche gibt es einen Mehrbedarf für Schwangere. Frag einfach beim Amt nach. Wenn Du jetzt ALG II bekommst, bekommst Du das nach der Entbindung auch. Auch wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Bekommst sogar noch etwas mehr, mußt ja noch ein Kind versorgen. Kindergeld wird angerechnet, Erziehungsgeld nicht. Gruß Nicole
Mitglied inaktiv
Also wenn du alleinerziehend bist, dann hast du auch ein Recht auf die zusätzlichen 124 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende. Ich bekomme auch noch einen Zuschuss durch Alg1 und habe jetzt trotzdem den Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Alg2.
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