Pati88S
Hallo Frau Bader, Ich wollte mal nachfragen ob einem ALG nach 3 Jahren Elternzeit zusteht ? Und wie es berechnet wird? Zudem wollte ich auch mal wissen ob mein Chef ( mir zuliebe) mich kündigen kann direkt nach EZ damit ich keiner Sperre erhalte.? Mit freundlichen Grüßen Patricia
Hallo, wenn er keinen Grund hat, darf er auch nicht kündigen (zumal wenn das KSchG gilt). Das ArGeld I wird dann fiktiv berechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
?? Möchtest du nicht mehr arbeiten? Entschuldige bitte die Frage, aber warum suchst du dir nicht bitte was neues? Ist dein Kind betreut dass du mindestens 15 h in der Woche arbeiten kannst? Ich verstehe dich nicht. Tut mir leid
luvi
Mellomania, Es gibt viele Situationen, in denen jemand an einer bestimmten Arbeitsstelle nicht mehr weiter arbeiten kann. Natürlich überlegt man dann, welche Möglichkeiten es gibt zu kündigen, ohne eine Sperre zu erhalten oder ob man überhaupt Anspruch auf ALG hat und wie hoch der ist. Läuft in deinem Leben alles so nach Plan, dass du dir darüber noch keine Gedanken machen müsstest. Schicksalsschläge z. B. verlangen nach Reaktionen und sind nicht vorhersehbar. Oder Trennungen... Dass die Fragestellerin beim jetzigen Arbeitgeber nicht weiterarbeiten will, kann verschiedene Gründe haben und heißt noch lange nicht, dass sie nicht arbeiten möchte. Umzug der Familie könnte ein Grund sein, Betreuungsmöglichkeiten des Kindes (bei Tätigkeit abends oder nachts usw.) Patricia, Es gibt auch Kündigungs-Gründe, die akzeptiert werden und man deshalb keine Sperre erhält. Umzug, Arbeitszeiten und deshalb fehlende Kinderbetreuung,... Wende dich an deinen Sachbearbeiter, schildere ihm die Lage und bespreche ob du eine Sperre erhalten würdest. Da du nach der Elternzeit Anspruch auf deine Arbeitsplatz hast, kann er dich auch nicht einfach so kündigen, schon gar nicht zum Ende der Elternzeit. LG luvi
Felica
Er kann dich frühestens am ersten Arbeitstag kündigen, vorher darf er nicht. Bis deine Kündigungsfrist dann durch müsstest du arbeiten. Noch besser, du wendest dich an das Amt, schilderst denen die Lage und mit Glück bekommst du keine Sperre. Noch besser, du suchst was neues und kündigst dann. Wenn das zeitlich nicht mehr geht, kläre mit dem AG ob er dich mit einem Aufhebungsvertrag rauslässt. Das ginge. Auch innerhalb der EZ. Aber bedenke, Anspruch auf ALG1 hast du nur wenn du auch arbeitsfähig bist. Und dann nur über den Zeitrahmen in dem du arbeiten kannst und willst. Mindestens 15 Std die Woche musst du aber erfüllen.
Pati88S
Hallo, Also zur ersten Fragestellerin : Ich möchte gerne arbeiten allerdings geht es nur in der Zeit wo mein Kind in Kiga ist. Zum zweiten ist die Eingewöhnung in Kiga erst ab 4.11 möglich und mein Start beginnt ab den 7.11 es ist unmöglich sofort zu beginnen. Ei gewlhnung dauert ja etwas. Meiner Arbeitgeber überlegen grad wie und ob das alles auch für Sie passt. Deshalb meine Frage ich weiss zwar das ich nicht gekündigt werden darf allerdings wenn mein Chef sagt er wünscht sich das ich auch nachmittags arbeite usw kann ich es leider nicht wg Betreung meines Sohnes. Ich werde natürlich auch nach etwas neuen Suchen aber jz ist es noch zu früh da die meisten Anzeigen ab sofort gelten. Ich würde sehr gerne wieder arbeiten da es mir sehr fällt allerdings nur zur den Bedingungen.
Pati88S
P.S Danke an Luvi und Felica
Pati88S
Und ich könnte halt zwischen 8-14 Uhr arbeiten das ist die Zeit wo mein Kind im Kiga ist aber ich arbeite in einer Arztpraxis und da wird öfters bis Abends gearbeitet in Vollzeit ging es teilweise über 12 h an einem Tag
Mitglied inaktiv
Mal ein anderer Gedanke. Warum arbeitest du nicht begrenzt Teilzeit nach der ez bei deinem AG?
Pati88S
Das habe ich angefragt und warte auf seiner Antwort aber bis dahin mache ich mir halt Gedanken ob er auch einwilligt und deshalb die Fragestellung :)
Lewanna
ALG würde ja eh erst greifen, wenn die Eingewöhnung vorbei ist, da du je vorher dem Arbeitsmarkt gar nicht zu Verfügung stehst. LG
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