Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg I und Elterngeld

Frage: Alg I und Elterngeld

minuschka

Beitrag melden

Ich bekomme ein Kind ende August. Wir möchten die Partnermonate nutzen, sodass mein Mann für die 1 + 2 LM Elterngeld/Elternzeit beantragen, ich für die 3 - 8 LM und danach mal wieder er für die LM 9 - 14, da ich gern 8 Monate nach dem Geburt arbeiten möchte,(vielleich finde ich rechtzeitig ein Kitaplatz) Das Problem ist nun, er hat ein befristetes Arbeitsvertrag, bzw. er arbeitet von März bis August 2012 (gerade wenn das Kind geboren wird). Zuvor hat ein Ausbildung abgeschlossen und für Februar bekam er Alg I. - Wir wird für ihn das Elterngeld für ihn berechnet ??? - Soll er bei Arbeitsamt Elternzeit 7 Wo. vorher beantragen ??? - Wenn ich ein Kitaplatz findet, werde er das Kind um 7 Uhr bringen, Feiertage und Wochenende bleibt er Zuhause mit dem Baby, da ich bekomme in meinem Arbeitsplatz zusätzliche Zuschläge. Wäre diese Zeitbegrenzung für Arbeitsamt ein Problem ???? Vielen Dank !!!


SumSum076

Beitrag melden

Ähem, das funktioniert so nicht, weil dein Mutterschutz auf das Elterngeld angerechnet wird. Für dich würden als die LM 1-8 veranschlagt, da blieben für deinen Mann nur noch 6 Monate übrig (nicht 8). Sein Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Monate mit ALG1 werden mit je 0 Euro berechnet. Ja, er sollte dem Arbeitsamt die Elternzeit melden, weil er dann ja nicht vermittelbar ist. Dort würd ich auch die 7 Wochenfrist einhalten (mindestens). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet da ich eigentlich so lange zuhause bleiben wollte. Mein Arbeitsvertrag ist während der Schwangerschaft ausgelaufen (Zeitvertrag). Nun muss ich mich aus finanziellen Gründen (mein Lebensgefährte ist Freiberufler und hat einen wichtigen Kunden verloren) arbeitssuchend melden ...

Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!

Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 au ...

Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...