Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

RA_Julchen

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Liebe Frau Bader, nach über sechs Jahren Tätigkeit (in Vollzeit) sowie darauf folgender Elternzeit (1 Jahr) wurde mir von meinem alten Arbeitgeber am Ende der Elternzeit gekündigt. Dabei wurde mir auch eine Abfindung gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Glücklicherweise fand ich nahtlos eine neue Anstellung, die leider zum 31.12. nach nur 5 Monaten in der Probezeit gekündigt wurde. Diese neue Anstellung war lediglich in Teilzeit, bei der ich fast 50% weniger verdiente als zuvor in Vollzeit. Die Arbeitsagentur hat mir nun ALG I bewilligt, jedoch als Basis lediglich die 5 Monate der Teilzeitstelle berücksichtigt. Dementsprechend niedrig ist es nun auch. Damit werde ich eindeutig schlechter gestellt, als bei einer fiktiven Berechnung des ALG I nach der Elternzeit. Auch wurde die (erhebliche) Abfindung, die mir am Ende meiner Elternzeit vom alten AG gezahlt wurde, nicht in die Berechnung einbezogen. Ist das rechtmäßig? Lohnt es sich hiergegen vorzugehen und Widerspruch einzulegen? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße RA_Julchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentliche Frage vorweg: wieviele Stunden stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Vollzeit oder Teilzeit? Wenn es nur TZ ist, weil Sie ansonsten das Kind betreuen, steht Ihnen auch nur ArbGeld 1 in TZ zur Verfügung. Und davon wird das Amt ausgegangen sein Liebe Grüße NB


RA_Julchen

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Guten Morgen Frau Bader, danke für Ihr Feedback. Ich habe der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten kann. Viele Grüße RA_Julchen


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