Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG Anspruch nach unbezahltem Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG Anspruch nach unbezahltem Urlaub

Katinka308

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich für ein Jahr im unbezahlten Urlaub und habe bis zum 31.10. vereinbarten Kündigungsschutz. Eigentlich wäre mein Arbeitsverhältnis (was seit knapp 4 Jahren besteht) mit Gehaltszahlung ab dem 1.11. ganz normal weitergelaufen. Nun droht mir allerdings die Kündigung und damit der ALG1-Bezug. Mein Partner und ich sind jedoch in der Familienplanung und fragen uns, was mit dem ALG passiert, wenn ich schwanger werde? Bekomme ich dann - da ich arbeitssuchend bin - ALG 1 und im Mutterschutz wird dies von der KK gezahlt? Oder habe ich keinen Anspruch auf die ALG1 Zahlungen aufgrund meines unbezahlten Urlaubs im Vorhinein? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihr Feedback!


luvi

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Hallo, so, jetzt kenn ich auch Dein weiteres Post, und kann Dir auch besser antworten. Ich war auch längere Zeit im Ausland, allerdings länger als ein Jahr. Ich hatte damals keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1. Mir wurde gesagt, ich müsste in den letzten 2 Jahren 360 Tage gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben. Wenn Du nur ein Jahr weg warst, müsste das doch möglich sein. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Du Dich freiwillig krankenversichern möchtest. Oder kommst Du früher als zum 31.10. zurück? Luvi


Katinka308

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Hallo Luvi, ja ich komme früher wieder - Mitte Oktober - und da ich erst ab dem 1.11. eigentlich wieder Geld vom AG bekomme und damit krankenversichert bin, muss ich mich für 15 Tage freiwillig versichern.


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