Ell!um
Aufgrund von Corona wurde meine Bildungsstätte geschlossen und ich gekündigt, da keine offene Stelle v.a nicht in meiner (hohen) Position vorhanden. 4 Tage war ich arbeitslos und dann habe ich Mutterschaftsgeld in voller Höhe von der KK bekommen. Elterngeld bekomme ich für 12 Monate, also Oktober diesen Jahres. Dann wird auch mein zweiter Sohn geboren. Da meine Eltern nächstes Jahr im Sommer in Pension gehen, können diese meine Jungs rein theoretisch ab Juli nächsten Jahren betreuen, bis ich einen Kita Platz habe. Kann ich also wenn das EG (ich wollte 12 Monate beantragen) ALG 1 beantragen bis ich einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe? Wird dann das Einkommen fiktiv berechnet? Wäre es klüger vorher schon ALG 1 parallel zum EG zu beantragen, natürlich erst ab dem Zeitpunkt zu dem die Kinderbetreuung sichergestellt ist, um die Berechnung des ALG 1 nach altem Einkommen zu erreichen? Ich freue mich auf Tipps und Erfahrungen. Vielen Dank im voraus.
Hallo, Mutterschaftsgeld erhalten Sie in Höhe von Krankengeld, da Sie ja zu Beginn des Mutterschutzes bereits arbeitssuchend waren. Ansonsten können Sie Elterngeld und Arbeitslosengeld eins nicht parallel beziehen, da sich beides ausschließt. Für Arbeitslosengeld muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um Elterngeld zu bekommen dürfen Sie nur 30/ 32 Stunden arbeiten. Es macht mehr Sinn, ein Jahr Elterngeld zu beziehen und, wenn eine Fremdbetreuung gewährleistet ist, danach Arbeitslosengeld 1 zu beziehen. Liebe Grüße NB
Ani123
Vermutlich bekommst du EG bis zum 1.Geburtstag des 2.Kindes, was ca. im Oktober 2022 auslaufen würde. Da die Betreuung sichergestellt ist und dass dann auch kurzfristig (von heute auf morgen) kannst du ALG1 beantragen. Allerdings nur für die Höhe in der du auch arbeiten kannst. Z. B. möchtest du nur 25 Wochenstunden arbeiten, so bekommst du auch nur ALG1 in der Höhe. Ideal wäre es, wenn du direkt nach der EZ arbeiten würdest. Dann würde es mit dem ALG1 entfallen. Bewerben solltest du dich zumindest so, so dass es ein direkter Übergang wird. Was sagen deine Eltern denn dazu, dass sie ab ca. Oktober 2022 ihre Enkelkinder betreuen sollen? Wollen sie das auch? Evtl. müssen sie das für die Agentur für Arbeit auch schriftlich bestätigen. Nur bestätigen bzw. angeben in deinem Fall und bei einem Job doch ohne Betreuung da zu stehen geht nicht. Dann wird die Agentur für Arbeit genauestens prüfen und kann das gezahlte Geld zurück fordern. Zudem müsstest du jeden Urlaub bzw. Abwesenheit deiner Eltern melden, weil dann die Betreuung wegfällt, auch wenn du noch keine Arbeit hast. Anmelden für die Kita würde ich beide zu Sommer 2022. Das muss schon bis Ende diesen Jahres erfolgen. Mit Kita wäre die Betreuung vermutlich sicherer gesichert und bei Schließung betreuen deine Eltern. Das wäre meine erste Wahl.
Ell!um
Lieben Dank für deine Antwort. Natürlich bewerbe ich mich vorher schon, aber für den Fall, dass ich nicht direkt eine Anstellung finde, ist es natürlich schön abgesichert zu sein. Mein Mann könnte uns finanziell zwar tragen, jedoch möchte ich einen kompletten Wegfall meines Geldes vermeiden. Meine Eltern freuen sich sehr, wenn sie mehr Zeit mit den Kids verbringen können. Es sind beides Pädagogen, die sind wirklich sehr froh in der Pension weiterhin beschäftigt zu sein. Wenns nach denen geht fange ich direkt im Juli Vollzeit an zu arbeiten. Bis mein zweiter Sohn 1 Jahr ist möchte ich aber erstmal maximal in Teilzeit arbeiten und die beiden ab August 2022 vormittags in die Kita bringen, den kleineren ab 2023, der wird durchgehend bis dahin von meinen Eltern betreut. Die KiTa Anmeldung erfolgt hier tatsächlich erst im Jan / Feb für den August des selben Jahres und erfolgt über den Landkreis.
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