Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ag-Zuschuss Muschugeld

Frage: Ag-Zuschuss Muschugeld

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Also mal gaaaanz allgemein....: Wenn man aus dem Erz.url. direkt wieder in den Mutterschutz geht, bekommt man ja wieder den AG-Zuschuss. Auf welcher Grundlage wird der dann berechnet? Ich denke, nach dem Entgelt vor dem ersten Erz.url. bzw. ersten Muschu. Ist dann der AG-Zuschuss beim zweiten Muschu genauso hoch wie beim ersten, oder werden Steuerklassenänderungen, di einzw. erfolgt sind, beim zweiten Zuschuss berücksichtig?? Sonja&Marc


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sonja, das kommt darauf an. MuSchutz im EU = keinen AG-Anteil MuSchutz nach EU = AG-Anteil EU endet im MuSch=AG - Anteil für Rest. Berechnung nach ltzten 3 Mo. Arbeit. Gruß, NB


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