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Sehr geehrte Frau Bader, da mein Mann gesundheitlich angeschlagen ist und es immer klarer wird, dass er seinen Beruf nicht mehr (lange) ausüben kann, haben wir uns entschlossen finanziell in den Sauren Apfel zu beissen und er soll in Elternzeit ab Geburt gehen. Zuerst waren wir bei 2 Monaten, nun haben wir aber gesagt er soll das ganze 1.Jahr zu Hause bleiben. Da ich selbstständig bin haben wir auch beide etwas davon, da ich zu Hause arbeite. Wie und was müssen wir dem AG mitteilen? Falls relevant, seit 08/06 im Betrieb. Die 7 Wochen Frist kenne ich schon. Darf/sollte mein Mann vorher etwas sagen, da Kleinbetrieb (derzeit 2 Arbeiter, 1 Lehrling und eigentlich 2 Chefs, 1 fällt aber wohl noch länger aus bzw wird den Beruf nicht mehr ausüben können durch Unfall 09/17)? Oder wirklich an diese 7Wochen Frist halten? Wie sieht es aus mit Urlaub? Kann er den noch vorher nehmen oder kann der AG diesen verwehren? Wenn wir uns nicht verrechnet haben, geht er im 13 Tagen alten Urlaub ins neue Jahr und 2,5 Tage würden für den Januar hinzukommen. Da er aber auch die Zeit nutzen wird, sich beruflich neu zu orientieren und wir davon ausgehen, dass er nicht mehr in den Betrieb zurück kehrt. Müssen wir den AG über evtl. Massnahmen informieren? Er könnte z.b. in eine 2-wöchige Massnahme der Arbeitsagentur zum Bewerbungstraining und zum herausfinden was für ihn geeignet wäre. Zu dieser Massnahme kann er sich jederzeit anmelden. Gäbe es im Falle einer Kündigung in der angemeldeten Elternzeit etwas zu beachten? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, früher als acht Wochen vorher würde ich es nicht sagen, dann hat er nämlich kein Kündigungsschutz. Der Urlaub es mit dem Arbeitgeber abzusprechen und im Sinne des Betriebes zu nehmen. Eigentlich ist doch auch besser, wenn er ihn eventuell noch zum überbrücken hat, um einem neuen Arbeitgeber anzufangen. Liebe Grüße NB
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