ooops
Hallo, ich habe 3 Jahre Elternzeit (ohne Datum) bei meinem Arbeitgeber beantragt. Er hat mir 3 Jahre mit Datum von/bis bestätigt, allerdings beginnend nicht mit der Geburt, sondern mit Ablauf des Mutterschutzes, also 8 Wochen später. Sprich ich muss nicht am Geburtstag meines Kindes anfangen, sondern erst 8 Wochen später. Auch die Krankenkasse hat mir diese Daten so bestätigt, dass ich in der Zeit kostenfrei versichert bin, da die ja beim Arbeitgeber nachfragen. Kann ich jetzt tatsächlich erst zum vom AG bestätigten verspäteten Zeitpunkt wieder anfangen?? Wenn nicht, hat es irgendwelche Konsequenzen, dass die Angabe bei der Krankenkasse falsch war? Und wenn ich es vom AG ändern lassen muss und bei der KK berichtigen muss, wo muss ich es noch melden?
Hallo, die falsche Bestätigung ändert ja nichts an der Gesetzeslage. Die EZ endet am 3. Geb. Ich würde den Ag auch darauf hinweisen Liebe Grüße NB
Dojii
Du hast nur drei Jahre Elternzeit, nicht drei Jahre und acht Wochen. Das ist gesetzlich so festgeschrieben. Sprich rechtlich bist du in den letzten acht Wochen nicht in Elternzeit, egal was Arbeitgeber oder Krankenkasse sagen. Das kann dir hinterher noch auf die Füße fallen (vor allem bei den Sozialversicherungen wie Arbeitslosengeld oder Rente, da könnte eine Lücke von acht Wochen entstehen). Ich würde das korrigieren lassen.
netteKlarinette
Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet, diese ist also am Tag vor dem 3. Geb verbraucht, ich wuerde das unbedingt korrigieren lassen, denn sonst hast du, sobald es jemand rückwirkend merkt (u U auch erst bei Renteneintritt) acht Wochen Luecke bzw warst unbezahlt zuhause.
ooops
ok, muss ich es außer bei AG und KK noch irgendwo melden bzw. ändern lassen?
Dojii
Ich würde es zur Sicherheit noch der Rentenversicherung melden. Ist zwar wahrscheinlich nicht nötig, da das eigentlich automatisch passiert, aber sicher ist sicher.
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