Mitglied inaktiv
Hallo Nicola Bader, ich habe ein sehr sehr schwieriges Problem und ich hoffe das sie eine Lösung finden können. So nun zu meiner Geschicht. Ich war arbeitslos und bekam zuerst Arbeitslosengeld dann nach 6 Monaten nur noch Arbeitslosenhilfe ( da ich nur saison gearbeitet hatte und noch kein ganzes Jahr). Dann wurde ich im Januar 2000 Schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin war der 20.10.2000. Das arbeitsamt zahlt ja nur bis zum Mutteschutz. Danach springt ja normaler weiße die Krankenkasse ein. Ich habe der Krankenkasse den vorraussichtlichen Entbindungstermin schriftlich mitgeteilt und den Antrag auf Mutterschaftsgeld auch ausgefüllt und hingeschickt. Dann kam ich zur Entbindung ins Krankenhaus am 22.10.200 also 2 Tage nach dem errechneten Entbindungstermin. So weit alles gut. Im November habe ich dann neue Versicherungskarten bekommen für mich und meine Tochter(bei meinem Mann kann ich nicht versichert sein da er Zeitsoldat bei der Bundeswehr ist) Der antrag auf Mutterschaftsgeld wurde abgelent da er nicht entsprochenwerden kann. Ich habe es so hingenommen. So nun aber im Juni 2001 meldet sich die Krankenkasse telefonisch bei mir und erzählte mir das ich seit September 2000 nicht merh Krankenversichert bin und ich soll doch 200000Dm bezahlen für die Rechnungen. Erst mal voll der Schock dacht schon an selbstmord. Zum Glück habe ich Rechtsschutz ich dann zu einer Anwältin und die meint das das wohl nicht sein kann das ich nicht versichert bin. Sie hat die Krankenkasse angeschrieben. Das Ergebniss war das ich nur die rückwirgenden Monatsbeiträge das sind nun 3600Dm bezahlen soll und mich dann freiwillig´versichern der Monatsbeitrag ist 220,63Dm. Ich bin mit meiner Anwältin gar nicht zufrieden habe wohl díe falsche ausgesucht. Mir kommt es vor als ob sie mit der Krankenkasse unter einer Decke steckt. So nun meine Fragen muß ich die Krankenkasse bezahlen? Wie kann es sein das ich angeblich nichtmehr versichert bin nur weil meine Tochter zwei Tage später auf die Welt gekommen ist!? Was kann ich noch machen. Denn das Geld reicht bei uns vorne und hinten nicht aus. Wir müssen jetzt schon jede Mark zweimal umdrehen. Kann ich mir noch einen anderen Anwalt nehmen mit der selben sache. oder muß ich den Bezahlen trotz rechtschutz?? Wäre echt froh wenn bald eine Lösung kommen würde. Bis bald Kornelia
Mitglied inaktiv
Wegen dem Mutterschftstgeld. Ich habe nochmal nachgelesen in dem Brief da steht drinn ich hätte nur anspruch auf ein einmaliges Entbindungsentgeldt im werd von 150DM das Geld habe ich bis heute noch nicht gesehen und konnte ich auch auf keinem Kontoauszug lesen. Ist das richtig mit den 150DM LiebeGrüße Kornelia
Mitglied inaktiv
Hast Du denn EU eingereicht? Wenn nicht, bist Du ja derzeit gar nichts (also nicht arbeitslos und nicht arbeitend und nicht im EU), dann mußt Du auch die KK selber bezahlen oder Dich über Deinen Mann versichern lassen. Du müßtest den EU meines Wissens beim AA einrecihen, da die ja sozusagen derzeit Dein Arbeitgeber sind. EU bekommt man nicht automatisch!!!!! Ich würde ganz schnell bei AA anrufen. Eigentlich geht es nicht, rückwirkend EU einzureichen, aber vielleicht hast Du einen kulanten Sachbearbeiter. Während des EU bist Du beitragsfrei versichert. Wenn das rückwirkend klappt, mußt Du die Beiträge nicht bezahlen. Sonst - fürchte ich - schon. Schöne Grüße, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Ich war auch arbeitlos als ich schwanger wurde und habe beim AA keinen EU angemeldet.Ab Beginn des Mutterschutze ist man vom AA vollkommen abgemeldet und hat mit diesem nichts mehr zu tun, bis man sich wieder arbeitssuchend meldet.Dies kann bis kurz vor Ablauf des 3.Jahres nach Beginn des Mutterschutzurlaubes geschehen um noch Restanspruch zu haben. Trotzdem bin ich bei der Krankenkasse beitragsfrei versichert und das bis zu 3 Jahren.ConnyL
Mitglied inaktiv
Hallo! Du schreibst, dass Du bis zum Mutterschutz hin übers Arbeitsamt Geld bekommen hast ist das richtig? Wenn ja, dann warst Du doch in der Zeit bis dahin beim Arbeitsamt versichert. Bei mir war das auch so Arbeitslos-Mutterschutz und jetzt 2 Jahre Erziehungsgeld. Hast Du denn bei der Erziehungsgeldkasse Erziehgungsgeld beantragt und geschrieben, dass Du keiner Tätigkeit nachgehst? Wenn ja dann bist Du während dieser Zeit eh automatisch versichert bei der KK. Ich versteh das jetzt auch nicht so ganz. Irgendwo ist da ein Hacken. Hoffe es wird ne Lösung gefunden. Andrea
Mitglied inaktiv
Aber woher soll die KK denn dann wissen, daß man beitragsfrei weiter versichert ist? EU hat man doch nicht automatisch. Es soll Frauen geben, die keinen EU nehmen. Außerdem mußte mein Mann seine Lohnsteuerkarte auch während dem EU beim AA hinterlegen. Wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht, bekommt ja auch der AG während dem EU die Karte. Natürlich macht das AA während dem EU nichts, man ist ja nicht vermittelbar. Aber der AG macht während des EU auch nichts. Nun ja, vielleicht ist das auch je nach AA verschieden. Bleibt aber die Frage, wie die KK erfahren soll, daß man EU nimmt und wie lange, sonst erwarten die ja Beiträge (vom AA oder dem AG oder wem auch immer). Also irgendjemand wird das wohl melden müssen. Und genau das ist bei Kornelia wohl versäumt worden. Schöne Grüße, Elisabeth.
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