Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderungsvertrag

Mitglied inaktiv

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Guten Tag! Ich befinde mich seit November im Mutterschutz und werde bis Oktober 2006 Erziehungsurlaub nehmen. Da ich keine Vertretung habe, hat mein Chef mich gebeten, während meiner Elternzeit ein Mal in der Woche einen halben Tag (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, Verdienst max. 400 €) ins Büro zu kommen. Ich habe die Personalabteilung um einen Zusatzvertrag bzw. eine Zusatzvereinbarung gebeten, aber die sagen, dass sie nur einen Änderungsvertrag mit reduzierter Arbeitszeit für die Teilzeittätigkeit machen, das sei so üblich. Tritt nach der Elternzeit der ursprüngliche Arbeitsvertrag mit der vollen Stelle trotzdem unverändert wieder in Kraft? Im Internet habe ich Folgendes gelesen: „Ihr Arbeitsvertrag muss nicht auf Grund der Teilzeitbeschäftigung geändert werden. Sollte Ihnen ein Änderungsvertrag bzgl. der wöchentlichen Arbeitszeiten vorgelegt werden, akzeptieren Sie dies nicht. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass es für die Wirksamkeit der Arbeitszeitreduzierung ausreichend ist, Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit dem Arbeitsvertrag beizufügen.“ Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können das nur unterschreiben, wenn die Änderung für die Zeit der EZ befristet ist. Unbegrenzt hieße, den alten Vertrag praktisch fast ganz aufzuheben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, darauf solltest Du Dich auf keinen Fall einlassen. Für die Dauer der Elternzeit kann ein Vertrag über TZ gemacht werden, der vom eigentlichen Arbeitsvertrag unabhängig ist und automatisch mit Ende der Elternzeit ebenfalls endet. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

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Das was Du zitierst, stimmt haargenau. Du kannst einfach Dein TZ-Begehren für die Elternzeit bekanntgeben und die müssen dann zustimmen. Änderungsverträge in diesen Situationen sind beliebte Mittel, um aus Altverträgen rauszukommen und evtl. später gar nicht mehr auf den alten Vertrag zu gehen und schon gar nicht mehr auf die alte Bezahlung. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Vielen Dank für Ihre Antwort! Ist es also richtig, dass ich den Änderungsvertrag bzgl. der wöchentlichen Arbeitszeiten mit dem Zusatz der zeitlichen Befristung während der Elternzeit bedenkenlos unterschreiben kann und nach der Elternzeit mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? Grüße!


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