Sehr geehrte Frau Bader, habe ich es richtig verstanden, dass der Kindsvater Unterhalt an die im gleichen Haushalt lebende Kindsmutter bis zu einem Höchstatz von 8004,- € absetzen kann, auf diesen Höchtsatz aber z.B. der Elterngeldbezug der Mutter mit allen Beträgen, die über 624,- € hinausgehen, mindernd angerechnet wird? Hiesse das, dass der Kindsvater, wenn er in der 2. Jahreshälfte Unterhalt an die Kindsmutter leistet diesen nicht mehr absetzen kann, wenn die Kindsmutter in der 1. Jahreshälfte Elterngeld in Höhe von über 8004,- € (plus 624,- €) erhalten hat? Oder habe ich das falsch verstanden und die 624,- € werden pro Monat genommen? Danke.
von Kunderella am 31.10.2012, 13:28