soni17
Hallo, meine Tochter wurde im Oktober 2010 geboren und ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Gleichzeitig habe ich ihm aber mitgeteilt, dass ich nach einem Jahr gerne wieder 20 % arbeiten möchte. Beim ersten Telefonat mit unserer Personalabteilung wurde mir gesagt, dass mein Chef sich melden würde, sobald er abgeklärt hätte, welche Möglichkeiten es gibt. (In meinem Betrieb arbeiten ca. 100 Mitarbeiter, ich bin seit 10 Jahren im Betrieb und es wäre mir egal in welcher Abteilung und an welchem Tag ich arbeiten könnte.) Heute kam per Post eine Absage, da es momentan leider keine Möglichkeit einer Teilzeit-Anstellung geben würde. Eine weitere Begründung wurde nicht genannt. Ich habe doch einen Anspruch auf eine Teilzeit-Stelle, oder? Wie muss ich jetzt Widerspruch einlegen und innerhalb welcher Frist? Inzwischen ist bei meiner Tochter leider eine Krankheit festgestellt worden, wodurch ich leider noch gar nicht weiss, ob es mir ab November möglich ist zu arbeiten. Kann ich auch erst abwarten und mich in ein paar Wochen/Monaten wieder melden oder verfallen dann meine Ansprüche komplett? Tut mir leid, wenn das jetzt etwas kompliziert ist, aber ich weiss nicht wie ich meine Situation einfacher formulieren soll... Vielen Dank schonmal!
Hallo, der Betrieb muss betriebliche Gründe zur Ablehnung nennen. ich würde dazu mit Fristsetzung höflich auffordern. Liebe Grüsse, NB
stupsimaus
Hallo, also ich kann dir zwar rechtlich nichts dazu sagen, aber vielleicht liegt es ja auch daran, dass du für 2 Jahre Elternzeit genommen hast und du ja somit vorfristig wieder gehen würdest. Ich hatte damals (auch in einem sehr großen Betrieb) als Schwangerschaftsvertretung angefangen und die Kollegin die in Elterzeit war, wollte auch Stundenweise wieder kommen. Natürlich hatte ich damals Angst um meinen Arbeitsplatz und bin von Chef- und Betriebsratsseite darauf hingewiesen worden, dass Sie ihre Zustimmung zu einer vorfristigen Arbeitsaufnahme nicht zustimmen. Vielleicht ist es ja in deinem Fall genauso. Hat dein AG eigentlich eine Elternzeitvertretung eingestellt? Sandra
Lina_100
Hallo, Der Teilzeitanspruch in der Elternzeit ist sogar stärker als nach dem Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetz. Die Begründung reicht auf keinen Fall für eine Ablehnung. ich gehe davon aus, dass nach der Ablehnung eine Frist laeuft, das wird Frau Bader genau wissen :). VG
Mitglied inaktiv
hallo ich glaube sie können es ablehnen da du ja ez eingereicht hast. nach der ez sieht es wohl anders aus da muss s genau begründet werden. hjetzt hat er ja ohne dich geplant!
Lina_100
Nein, bei Betrieben mit über 15 MA und einer Zugehörigkeit von mindestens 6 Monaten besteht ein TZ Anspruch in der Elternzeit, der mind. 7 Wochen vor Beginn der TZ Tätigkeit mitgeteilt Weden muss und nur aus dringenden betrieblichen (und nicht nur betrieblichen) Gründen abgelehnt werden darf. 15 Abs 7 BEEG. VG
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