Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung TZ bei gleicher Stelle, Angebot andere Stelle mit Gehaltseinbußen

Frage: Ablehnung TZ bei gleicher Stelle, Angebot andere Stelle mit Gehaltseinbußen

awaveahead

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Sehr geehrte Frau Bader, ein immer wiederkehrendes Problem für junge Mütter beschäftigt auch mich: Mein Arbeitgeber hat mir den fristgerecht gestellten TZ-Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Das Unternehmen beschäftigt 160 MA. Die TZ-Arbeit ist prinzipiell möglich, nur bei der Stelle für den AG "unbequem", daher die Absage. Stattdessen bietet er mir eine absolut nicht vergleichbare Stelle an, jedoch mit enormen Gehaltseinbußen i.H.v. min. 500,- EUR. Was, wenn ich meine "alte" Stelle behalten möchte? Was, wenn ich das Angebot der "neuen" Stelle annehme, muss ich dann die Gehaltseinbußen hinnehmen? Eine Antwort wäre mir ungemein hilfreich, vielen Dank schon im Voraus! awaveahead


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich muss er in eine Teilzeitstelle anbieten, es sei denn, er kann plausible betrieblichen Gründen nennen. Wenn er in eine Stelle anbietet, die nicht vergleichbar ist, muss gleichwohl der alte Lohn gezahlt werden. Eine andere Stelle anbieten musste ihn aber nicht unbedingt . Liebe Grüße, NB


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