Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablauf, wenn Kindsvater nach erstem Lebensjahr das Sorgerecht beantragt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ablauf, wenn Kindsvater nach erstem Lebensjahr das Sorgerecht beantragt

Mignon90

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein Vater nach dem ersten Lebensjahr die gemeinsame Sorge beantragt, obwohl er das Kind noch nie gesehen hat und keinerlei Bemühungen dahingehend angestellt hat, welche Mittel und Wege hat man dann als Mutter, dass diesem Antrag nicht umgehend stattgegeben wird? Mir wäre es lieber, erstmal eine Bindung aufzubauen bzw. sich in Gesprächen wieder zu finden und eine Kommunikationsgrundlage zu schaffen. Ich hörte, dass man nur bis 6 Wochen nach der Geburt die Möglichkeite einer Stellungname hat? Was aber wenn das Sorgerecht erst so spät beantragt wird? Mit freundlichen Grüßen, Mignon.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ganze làuft gerichtlich, Ihre Chancen sind da nicht gut. Sie kònnen dem Gericht Ihre Bedenken mitteilen. Liebe Grùsse NB


la-floe

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hi, du lehnst den Antrag mit genau der Begründung ab und bietest (moderierte?) Gespräche und Umgangsanbahnung an. Sobald regelmäßiger Umgang stattfindet und eine Kommunikationsbasis vorhanden sind bist du selbstverständlich bereit, der gemeinsamen Sorge zuzustimmen. floe


Mignon90

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Danke la-floe! Hat mir sehr geholfen. Ein gesegnetes Osterfest.


Mitglied inaktiv

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Kannst Du probieren. Die Chancen das Du damit durchkommst sind aber gering. Da das gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat. Mit dem Sorgerecht kann der Vater mit entscheiden was mit dem Kind passiert, zB Betreuung, Konto, Auslandsreisen. Die Bindung selbst ist Sache des Umgangs - und das recht auf Umgang hat er selbst dann wenn er kein gemeinsames Sorgerecht hat. Und da kannst Du eben sagen, wenn bisher kein Kontakt bestanden hat, das dieser langsam nach und nach aufgebaut wird zB durch betreuten Umgang.


zweizwerge

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Huhu, such auch mal hier im Forum - in den letzten paar Tagen hatte noch jemand ein paar praktische Tipps geschrieben: vorher noch Konto für Kind eröffnen, versuchen, Aufenthaltsbestimmungsrecht von Sorgerecht abzukoppeln... Viel Glück!


desireekk

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Deine Argumentation wird sein müssen, dass ein Vater nicht für sein Kind entscheiden kann wenn er es nicht einmal kennt, seine (des Kindes) Bedürfnisse nicht benennen kann bzw. Gegebenheiten des Kindes nicht kennt. Wie will er entscheiden welche Betreuungsform die beste für ein ihm unbekanntes Kind ist? Welcher Kindergarten am besten passt bzw. welche Schulform? Welche medizinischen Behandlungen machen Sinn bei einem Kind das er nicht kennt? So oder so: beantrage einen Sparvertrag und ein Konto für das Kind JETZT. Gruß D


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