mellomania
Hallo an alle, hoffe mir kann jemand den normalen Ablauf eines BV erklären. Ich arbeite seit kurzem an einer stelle, an der ich Mutterschutz und Elternzeit für Beamte verfüge. Jetzt hatten wir mehrfach das Problem, dass die BV der Ärzte "falsch" waren. Sie laufen jedesmal auf MuschG § 3 Abs 1. WENN ein medizinischer Grund vorliegt, ist das, nach meinem Verständnis ja richtig, die laufen dann auch immer bis Beginn Mutterschutz. Jetzt hatte ich aber per Zufall entdeckt, dass eines dieser BV mit dem Zusatz §3 Abs 1 nur bis 20. Woche läuft. bei Nachfrage bei der betroffenen Person kam raus, dass sie eine fehlende Immunität gegen Ringelröteln hat. Das hieße, dass der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen muss, um die Frau z.B. aus der Frühförderung rauszunehmen und in einer Regulären Klasse einzusetzt was auch passiert ist. das heißt die dame arbeitet trotz BV normal weiter. nur woanders. Jetzt meine Frage wie es bei fehlender Immu läuft. erhält die Frau vom Arzt eine Bescheinigung, dass sie eine fehlende Immu gegen xx hat, die sie dann bei mir abgibt, damit der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen kann? weil das BV selber darf der Artz ja nicht ausstellen. Drei von vier BV waren mit dem Zusatz s.o. und bei den dreien ging es allein um die fehlende IMMU. das stimmt dann doch so nicht oder? Wenn der arzt dann doch ein solches BV ausspricht, muss er dann dort angeben, warum? damit die AG reagieren können? sonst gehen die ja von einem mediziischen Grund aus und prüfen nicht, was ja in den drei Fällen nicht gestimmt hätte...hoffe Sie verstehen was ich meine...ich an sich darf eine Bescheinigung vom Arzt nicht anzweifeln aber wenn die alle falsch sind? war zufall dass ich das entdeckt habe...
mellomania
ohne Bescheinigung bei fehlender Immu könnte ja jede Beamtin kommen und sagen sie hätte eine...
Mitglied inaktiv
Fehlende Immunität gegen Ringelröteln bedeutet nur, dass eine werdende Mutter keinen beruflichen Umgang mit Kindern < 10 J haben soll, und das auch nur bis zur 20. SSW. Das BV gilt also nur für bestimmte Tätigkeiten, und es ist befristet bis zur 20.SSW. Das ist eigentlich ein betriebsärztliches Gutachten und führt zu einem generellen BV mit der o.g. Eingrenzung. Es ist KEINE medizinische Indikation, es handelt sich nicht um schwangerschaftsbedingte Beschweren. Natürlich darf und soll ein Arbeitgeber die BVs anzweifeln, wenn es dazu einen berechtigten Grund gibt. Gynäkologen sollen keine betriebsärztlichen Gutachten und keine generellen BVs ausstellen. Trotzdem machen es viele, und sie machen es oft nicht wirklich gut. Wenn man sie drauf hinweist, wird sich was ändern.
mellomania
das problem ist, dass wir ja fast alle mit dem paragraph 3 kriegen, was ja eigentlich ein medizinischer grund ist. wenn wir nicht prüfen, sind alle lehrerinnen daheim auch wenn es sich nur um eine fehlende immu handelt, die mit änderung des arbeitsplatztes ja behoben wäre. daher frage ich auch, ob die patientinnen eine bescheinigung bekommtn, auf der die fehlende immu vermerkt ist, dass sie die dann bei uns vorlegen. also kein bv vom arzt, sondern den beweis, dass wir eine gefährdungsbeurteilung machen können. wenn die nur den hinweis auf paragraph 3 bekommen, machen wir ja normalerweise keine und sie wären dann daheim...
Sternenschnuppe
Seitdem immer mehr versuchen ein BV auf Bestellung zu bekommen greifen die Kassen auch härter durch. Endlich ! Ruf doch mal bei der Krankenkasse an und frage nach Experten die sich mit der Umlage 2 auskennen.
Mitglied inaktiv
Arbeitest du bei der Schulbehörde (also beim Arbeitgeber)? Der Arbeitgeber hat die prophylaktischen Vorsorgeuntersuchungen bei den Betriebs- bzw Amtsärzten (Amtsarzt bei Beamtinnen) anzubieten, und da empfiehlt es sich, bei jüngeren Lehrerinnen diese relevanten Immunitäten (Röteln, Ringelröteln, Windpocken) zu ermitteln. Röteln sind für alle Lehrerinnen die Schüler bis 18 J betreuen, nötig, die Ringelröteln und Windpocken nur bis 10 J. Wenn die Immunitäten im voraus bekannt sind, können die Lehrerinnen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort vom Betriebsarzt das Gutachten erhalten, ob und welche Beschäftigungsbeschränkungen vorliegen. Dazu benötigen die Schulen eine gute Kommunikation für den Fall dass Schwangerschaften eintreten. Da mit der Neuregelung des Mutteschutzrechts ab April 2017 auch Schülerinnen unter das Mutterschutzgesetz fallen, und entsprechend eine Gefährdungsbeurteilung benötigen, lohnt es sich, dass die Schulleitungen und Schulbehörden sich mit der Problematik auseinandersetzen und die Entscheidung nicht auf den Frauenarzt abwälzen. Für den Fall dass die Lehrerinnen ein Attest nach § 3 erhalten, kann man in den Arztpraxen nachfragen, ob es um die Arbeitsbedingungen ging, und um welche. Dann läßt sich das Attest rückgängig machen und die Lehrerin umsetzen.
SumSum076
Dringender Tipp: Lass dich sofort ordentlich zu den Themen schulen (du hast noch Defizite!) Gruß Sabine
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