mellomania
Hallo an alle, hoffe mir kann jemand den normalen Ablauf eines BV erklären. Ich arbeite seit kurzem an einer stelle, an der ich Mutterschutz und Elternzeit für Beamte verfüge. Jetzt hatten wir mehrfach das Problem, dass die BV der Ärzte "falsch" waren. Sie laufen jedesmal auf MuschG § 3 Abs 1. WENN ein medizinischer Grund vorliegt, ist das, nach meinem Verständnis ja richtig, die laufen dann auch immer bis Beginn Mutterschutz. Jetzt hatte ich aber per Zufall entdeckt, dass eines dieser BV mit dem Zusatz §3 Abs 1 nur bis 20. Woche läuft. bei Nachfrage bei der betroffenen Person kam raus, dass sie eine fehlende Immunität gegen Ringelröteln hat. Das hieße, dass der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen muss, um die Frau z.B. aus der Frühförderung rauszunehmen und in einer Regulären Klasse einzusetzt was auch passiert ist. das heißt die dame arbeitet trotz BV normal weiter. nur woanders. Jetzt meine Frage wie es bei fehlender Immu läuft. erhält die Frau vom Arzt eine Bescheinigung, dass sie eine fehlende Immu gegen xx hat, die sie dann bei mir abgibt, damit der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen kann? weil das BV selber darf der Artz ja nicht ausstellen. Drei von vier BV waren mit dem Zusatz s.o. und bei den dreien ging es allein um die fehlende IMMU. das stimmt dann doch so nicht oder? Wenn der arzt dann doch ein solches BV ausspricht, muss er dann dort angeben, warum? damit die AG reagieren können? sonst gehen die ja von einem mediziischen Grund aus und prüfen nicht, was ja in den drei Fällen nicht gestimmt hätte...hoffe Sie verstehen was ich meine...ich an sich darf eine Bescheinigung vom Arzt nicht anzweifeln aber wenn die alle falsch sind? war zufall dass ich das entdeckt habe...
mellomania
ohne Bescheinigung bei fehlender Immu könnte ja jede Beamtin kommen und sagen sie hätte eine...
Mitglied inaktiv
Fehlende Immunität gegen Ringelröteln bedeutet nur, dass eine werdende Mutter keinen beruflichen Umgang mit Kindern < 10 J haben soll, und das auch nur bis zur 20. SSW. Das BV gilt also nur für bestimmte Tätigkeiten, und es ist befristet bis zur 20.SSW. Das ist eigentlich ein betriebsärztliches Gutachten und führt zu einem generellen BV mit der o.g. Eingrenzung. Es ist KEINE medizinische Indikation, es handelt sich nicht um schwangerschaftsbedingte Beschweren. Natürlich darf und soll ein Arbeitgeber die BVs anzweifeln, wenn es dazu einen berechtigten Grund gibt. Gynäkologen sollen keine betriebsärztlichen Gutachten und keine generellen BVs ausstellen. Trotzdem machen es viele, und sie machen es oft nicht wirklich gut. Wenn man sie drauf hinweist, wird sich was ändern.
mellomania
das problem ist, dass wir ja fast alle mit dem paragraph 3 kriegen, was ja eigentlich ein medizinischer grund ist. wenn wir nicht prüfen, sind alle lehrerinnen daheim auch wenn es sich nur um eine fehlende immu handelt, die mit änderung des arbeitsplatztes ja behoben wäre. daher frage ich auch, ob die patientinnen eine bescheinigung bekommtn, auf der die fehlende immu vermerkt ist, dass sie die dann bei uns vorlegen. also kein bv vom arzt, sondern den beweis, dass wir eine gefährdungsbeurteilung machen können. wenn die nur den hinweis auf paragraph 3 bekommen, machen wir ja normalerweise keine und sie wären dann daheim...
Sternenschnuppe
Seitdem immer mehr versuchen ein BV auf Bestellung zu bekommen greifen die Kassen auch härter durch. Endlich ! Ruf doch mal bei der Krankenkasse an und frage nach Experten die sich mit der Umlage 2 auskennen.
Mitglied inaktiv
Arbeitest du bei der Schulbehörde (also beim Arbeitgeber)? Der Arbeitgeber hat die prophylaktischen Vorsorgeuntersuchungen bei den Betriebs- bzw Amtsärzten (Amtsarzt bei Beamtinnen) anzubieten, und da empfiehlt es sich, bei jüngeren Lehrerinnen diese relevanten Immunitäten (Röteln, Ringelröteln, Windpocken) zu ermitteln. Röteln sind für alle Lehrerinnen die Schüler bis 18 J betreuen, nötig, die Ringelröteln und Windpocken nur bis 10 J. Wenn die Immunitäten im voraus bekannt sind, können die Lehrerinnen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort vom Betriebsarzt das Gutachten erhalten, ob und welche Beschäftigungsbeschränkungen vorliegen. Dazu benötigen die Schulen eine gute Kommunikation für den Fall dass Schwangerschaften eintreten. Da mit der Neuregelung des Mutteschutzrechts ab April 2017 auch Schülerinnen unter das Mutterschutzgesetz fallen, und entsprechend eine Gefährdungsbeurteilung benötigen, lohnt es sich, dass die Schulleitungen und Schulbehörden sich mit der Problematik auseinandersetzen und die Entscheidung nicht auf den Frauenarzt abwälzen. Für den Fall dass die Lehrerinnen ein Attest nach § 3 erhalten, kann man in den Arztpraxen nachfragen, ob es um die Arbeitsbedingungen ging, und um welche. Dann läßt sich das Attest rückgängig machen und die Lehrerin umsetzen.
SumSum076
Dringender Tipp: Lass dich sofort ordentlich zu den Themen schulen (du hast noch Defizite!) Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit