Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Die Anwältin meines Exmannes hat seinerzeit für den nachehelichen Unterhalt ca. 150,- € zuwenig für die Kinder und mich ausgerechnet. Nachdem ich ihre Berechnung bekommen habe, habe ich meinen Exmann im Mai 2002 darauf hin gewiesen. Nun war er zu dem Zeitpunkt lange in den USA und wir hatten vereinbart, dass er, wenn er wieder in Deutschland arbeitet, mir aktuelle Gehaltsnachweise gibt. Seit Februar 2003 arbeitet er nun wieder in Deutschland. Im Mai habe ich ihn dann noch einmal per Mail daran erinnert, mir Nachweise zu geben. Ich bekam 3 Monatsabrechnungen, mehr nicht. Im August 2003 hab ich das Jugendamt für die Neuberechnung des Kindesunterhaltes eingeschaltet und denen meine Unterlagen im August 2003 geschickt, da das jüngste Kind eine Altersstufe höher rückte. Am 18.11.03 schrieb die Sachbearbeiterin meinen Exmann an, mit der Aufforderung, Gehaltsnachweise zuzuschicken - es kam nicht alles. Eine letzte Frist setzte sie ihm dann bis zum 06.10.2004 mit der Androhung einer Auskunkftsklage . Mir sagte sie, er müsse auf jeden Fall nachzahlen, weil er alles verzögert hat. Frage: Ab welchem Zeitpunkt muss er nachzahlen? Ich ärgere mich nun, dass ich nicht gleich zu einem RA gegangen bin. Dass das Jugendamt sooo lange braucht, wusste ich vorher nicht. Denn für meine Unterhaltsneuberechnung brauche ich dann doch einen RA. Ich hatte gehofft, dass er seine Unterlagen "bereitwilliger" schickt, wenn es erst um den Kindesunterhalt geht. Danke und Gruß
Hallo, ab Geltendmachung muss er nachzahlen. Gruß NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Vielen Dank schon mal. Und was bedeutet "Geltendmachung"? Doch eigentlich der Zeitpunkt (der ihm mitgeteielt wurde), ab dem höherer Unterhalt fällig wäre? Denn wenn er so lange keine Unterlagen bringt, kann man doch die Summe gar nicht vorher sagen. Habe ich das so richtig verstanden? mit freundlichem Gruß
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