honey2019
Liebe Frau Bader, Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren, da ich da total unerfahren bin. Meine Tochter kam am 07.09.22 zur Welt. Ich bekam für ein Jahr Elterngeld. Mein Elterngeld endete zum 06.10.23. Ende August 2023 erhielten wir eine Nachzahlung weil wir 2018 Geklagt hatten welcher falscher Gruppierung in der Entgeldgruppe. Ich habe nachträglich ein Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt mdB um Prüfung des Elterngeldes, da ich eigentlich aufgrund der Höhergrupperierung mehr Elterngeld hätte bekommen müssen. Das wurde mir nun abgelehnt mit der Begründung die Auszahlung wäre nicht im Berechnungszeitraum gekommen. Ist das so richtig? Mir ist das deshalb so wichtig, weil ich mit dem zweiten Kind schwanger bin. Hier beginnt der Mutterschutz am 29.11.23. Mein Elterngeld wird aller Voraussicht genau so betragen wie beim Ersten Kind, aber würde die Höhergruppierung berücksichtigt werden, würde ich natürlich mehr bekommen. Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :-) Wie sehen Sie das. Lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten? Vielen Dank!!!
Hallo, die Differenz muss der AG zahlen. Liebe Grüße NB
Succero
Das ist so richtig. Du musst den AG auf Schadensersatz hinsichtlich der Differenz zum eigentlichen Elterngeld verklagen. Hier etwas weiter unten wurde das Thema erst vor Kurzem diskutiert.
honey2019
Ok, danke :-) Dann hätte ich noch eine andere Frage. Ich habe für das erste Kind meine Elternzeit unterbrochen. Ich erhalte sechs Wochen davor und acht Wochen danach mein gehalt. Mein Mann bleibt 2 Monate nach Geburt des Kindes zuhause. Lohnt es sich die Steuerklasse für die acht Wochen nach Geburt zu ändern? Ich hab komme in die Steuerklasse 5.
honey2019
Weil er kriegt ja für die 2 Monate nach der Geburt sowieso die 1.800 Euro. Wäre es dann geschickt dass ich für diese Monate die Steuerklasse 3 beantrage weil er da eh kein Gehalt bekommt? Vielleicht versteht man die Frage jetzt besser :-)
Succero
So weit mir bekannt, ist es für den Steuerklassenwechsel fürs Elterngeld schon zu spät.
netteKlarinette
Sie wollte, soweit ich das verstehe, nicht fürs Elterngeld wechseln sondern dass sie durch die bessere Steuerklasse mehr Gehalt im Mutterschutz bekommt (evtl ist sie verbeamtet, weil sie Gehalt statt Mutterschutzlohn bekommt?). Das muesste aber so klappen …
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