muckelino
hallo Frau Bader, ich habe folgendes anliegen. Mein Mann hat 2 Unterhaltspflichtige Söhne,denen er seit der Trennung vor etwa 6 jahren wg. seines Teilzeitjobs keinerlei Unterhalt zahlt. Ich habe aus erster Ehe einen Sohn mitgebracht und haben gemeinsam noch keine Kinder. Ich bin Hausfrau, mein Mann hat immernoch den Teilzeitjob und möchte ihn auf Vollzeit aufstocken. Muss er die verganenen Jahre Unterhalt für die beiden Söhne zurück zahlen? wenn ja wie wird das berechnet? Denn sein Gehalt wir ja für unseren LU grade so ausreichen. Danke für Ihre Antwort. LG Gabi
Hallo, das kommt darauf an. Ja, muss er, wenn. 1. Sie Unterhaltsvorschus bekommen hat o 2. Ein Titel gegen ihn besteht. Ansonsten gibt es keinen rückwirkenden Unterhalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hat die mutter für die beiden jungs unterhaltsvorschuss bekommen? wundert mich, daß man ihm nicht eine erhöhte erwerbsobliegenheit unterstellt hat und ihn nicht schon vorher zu mehr arbeit verdonnert hat... wo kein kläger da kein richter, aber ich fände es schön, wenn er sich an seinen kindern von nun an finanziell beteiligt.
muckelino
Ob sie etwas bekommen hat,weiss ich nicht. Sie ist auch wieder verheiratet. Er beteiligt sich an vielen Dingen finanziell, nur offiziellen Unterhalt nicht. LG
Mitglied inaktiv
wenn sie verheiratet ist, kann sie keinen unterhaltsvorschuss bekommen haben, denn der fällt dann weg. dann hat er keine schulden beim staat und muß somit auch nichts zurückzahlen. wahrscheinlich gibt es auch keine regelung darüber und wenn alle glücklich sind, paßt das ja auch. soviel mehr wird er ja nicht verdienen, daß die mutter nachfordern könnte, wenn es miz vz grad für euch reicht.
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