Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben einen Ehevertrag. Ab wann gelten diese Regelungen ? Erst wenn wir geschieden sind oder bekomme ich z.B.meinen Unterhalt gleich wenn ich ausgezogen bin. Wie fest sind die Abmachungen eigentlich in einem Ehevertrag. Ich muß leider feststellen, dass ich mich ziemlich hab abzocken lassen. Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 19:01