Hallo, ich wende mich nochmal an Sie :)
Wie ist das, wenn ich in Elternzeit einen 520€ Job machen wollen würde im 3. Jahr als Zuverdienst, da es ja dann kein Elterngeld mehr gibt.
Muss ich meinem Arbeitgeber da bescheid geben bzw. fragen, ob ich das darf ?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Anna291299
am 24.04.2023, 21:35
Antwort auf:
520€ Job Elternzeit
Hallo,
ja, das hat nichts mit dem Elterngeld zu tun, der Arbeitgeber muss gefragt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2023
Antwort auf:
520€ Job Elternzeit
Ja. Dein AG muss ausdrücklich deiner Beschäftigung genehmigen
von
MamaausM2
am 24.04.2023, 21:40
Antwort auf:
520€ Job Elternzeit
Das kommt darauf an, ob etwas dazu in deinem Arbeitsvertrag steht. Bei meinem Arbeitgeber ist eine Nebentätigkeit lediglich mitteilungspflichtig - das Einholen der Zustimmung ist nicht notwendig.
von
Pamo
am 25.04.2023, 07:57