Frage: 520€ Job Elternzeit

Hallo, ich wende mich nochmal an Sie :) Wie ist das, wenn ich in Elternzeit einen 520€ Job machen wollen würde im 3. Jahr als Zuverdienst, da es ja dann kein Elterngeld mehr gibt. Muss ich meinem Arbeitgeber da bescheid geben bzw. fragen, ob ich das darf ? Vielen Dank und liebe Grüße

von Anna291299 am 24.04.2023, 21:35



Antwort auf: 520€ Job Elternzeit

Hallo, ja, das hat nichts mit dem Elterngeld zu tun, der Arbeitgeber muss gefragt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2023



Antwort auf: 520€ Job Elternzeit

Ja. Dein AG muss ausdrücklich deiner Beschäftigung genehmigen

von MamaausM2 am 24.04.2023, 21:40



Antwort auf: 520€ Job Elternzeit

Das kommt darauf an, ob etwas dazu in deinem Arbeitsvertrag steht. Bei meinem Arbeitgeber ist eine Nebentätigkeit lediglich mitteilungspflichtig - das Einholen der Zustimmung ist nicht notwendig.

von Pamo am 25.04.2023, 07:57



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