Jessicakoser
Gutem Abend, Mich plagt da schon etwas länger eine Frage: Ich arbeite auf 50% und habe dazu noch einen 450€ Job. Wie wäre das jetzt wenn ich Schwanger wäre und ein Berufsverbot bekomme? Bekomm ich da auch vom Nebenjob weiter Geld so wie von meinem Hauptarbeitgeber? Und wird der Nebenjob in die Berechnung des Elterngeld es mit aufgenommen? Und wenn ja wie? Vielen lieben Dank schon im voraus für ihre Antwort Liebe grüße Jessica
Hallo, Sie können nicht davon ausgehen, dass Sie ein Beschäftigungsverbot bei beiden Arbeitgebern bekommen, es sei denn, bei beiden Arbeitgebern üben Sie eine Tätigkeit aus, die für Mutter und Kind gefährlich werden können. Jeder Arbeitgeber muss für sich einzeln eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Wenn das dann bei beiden rauskommt, bekommen Sie bei beiden ein Beschäftigungsverbot und weiter den Lohn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ein Berufsverbot bekommt man nur von einem Gericht. Strafgesetzbuch § 70, da muss man sich schon einiges zu Schulden kommen lassen.
Jessicakoser
Ich glaub da haben sie meine Frage missverstanden. Mir geht es weniger um das Berufsverbot ( und ich meine ein Berufsverbot das man Vom Frauenarzt z.B. wegen einer Risikoschwangerschaft erhält) Ich möchte einfach nur wissen ob ich nur von der Teilzeitstelle in der Zeit des Beschäftigungsverbotes bezahlt werde oder ob ich auch vom AG des 450€ Jobs Geld bekomme. Und ich möchte wissen wie sich das Elterngeld aus Teilzeitstelle und 450€ job berechnet
chrissicat
Du meinst sicher ein Beschäftigungsverbot (nicht ein Berufsverbot). Es kommt darauf an, warum du das Beschäftigungsverbot erhältst und was es beinhaltet. Auch im Nebenjob ist das Mutterschutzgesetz gleichermaßen zu beachten. Erhältst du ein Beschäftigungsverbot, das sich auch oder nur auf den Nebenjob bezieht, bekommst du (auch) das Gehalt vom Nebenjob weitergezahlt. Für die Elterngeldberechnung zählt dein Gesamteinkommen.
Mitglied inaktiv
Leider immer noch nicht ganz richtig. Nur weil man eine Risikoschwangerschaft hat, bekommt man kein Beschäftigungsverbot. Sonst hätten wohl heutzutage locker 2/3 aller Frauen eines. Das BV stellt auch nur bedingt der Arzt aus. Es ist vielmehr so, das du beiden AG bescheid gibst das Du schwanger bist. Die entsprechende Schwangerschaftsbescheinigung - nicht Mutterpass - stellt dir der Arzt aus. Die Kosten dafür muss der AG ersetzen. Und dann prüfen beide AG unabhängig davon ob sie dir eine Beschäftigung geben können die mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. Es kann dabei herauskommen das beide AG sagen, klar können wir - dann arbeitest du normal unter Einhaltung Mutterschutzgesetz weiter. Oder eben einer der beiden oder gar beide können das nicht, dann müssen DIE !!! jeweils einzeln das BV aussprechen. Das ist der eine Weg. Der andere ist, das ein Arzt dir ein Individuelles BV erteilt. ABER !!!! dafür musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein und die Arbeit selbst muss die Beschwerden verschlimmern so das Du oder das Kind gefährdet sind. Reine Risikoschwangerschaft beinhaltet das eben nicht. Risiko bedeutet nur das du engmaschiger kontrolliert wirst und bestimmte Untersuchungen eher über die KK abgerechnet werden können. Verläuft die Schwangerschaft dagegen eher "krankhaft" so das eine AU nötig ist, geht die einem BV vor. AU bedeutete auch, das du nach 6 Wochen ins Krankengeld rutscht, was aber, wenn schwangerschaftsbedingt nachgewiesen, keine Auswirkungen auf das EG hat. Und ja, Einkommen aus beiden Jobs werden für das EG mit berücksichtigt.
Jessicakoser
Mir geht es aber darum ob bei einem Beschäftigungsverbot beide AG das geglaubt weiter bezahlen müssen oder in das geld vom 450€ job weg fällt
cube
Hi! Beide Arbeitgeber müssen bei einem BV weiter bezahlen - auch der AG deines 450-Euro-Jobs.
Jessicakoser
Danke Cube. Genau das wollte ich wissen :-)
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